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Unser Haus ist nun im Innenbau fast fertig gestellt.
Außen fehlt noch der Außenputz.
Innen fehlen z.B. noch Arbeiten eines Fliesenlegers.
Meine Frage ist nun, wann es strategisch am besten platziert ist, die Abgabe der Mitteilung über die Fertigstellung bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Wir beziehen das Haus zum 01.09.2018 und werden uns zu diesem Zeitpunkt auch ordnungsgemäß ummelden.
Der Fliesenleger wird seine Arbeiten im Hauptbad erst nach unserem Einzug beginnen.
Ich habe verstanden, dass wir nun seine Arbeitsleistung (ohne Material) in der Steuererklärung absetzen können.
Der Außenputz wird jedoch erst in den nächsten 2 Jahren erfolgen.
Ich stelle mir nun die Frage ob die Mitteilung der Fertigstellung hier strategisch gut platziert werden müsste.
Ist es ein Problem wenn ich die abschließende Fertigstellung bereits melde, ohne das der Außenputz erfolgt ist? Wird es dann in 1-2 Jahren Probleme geben, wenn ein Gerüst aufgestellt wird und die arbeiten durchgeführt werden?
Ist die Mitteilung der Fertigstellung für das Finanzamt überhaupt relevant?
Außen fehlt noch der Außenputz.
Innen fehlen z.B. noch Arbeiten eines Fliesenlegers.
Meine Frage ist nun, wann es strategisch am besten platziert ist, die Abgabe der Mitteilung über die Fertigstellung bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Wir beziehen das Haus zum 01.09.2018 und werden uns zu diesem Zeitpunkt auch ordnungsgemäß ummelden.
Der Fliesenleger wird seine Arbeiten im Hauptbad erst nach unserem Einzug beginnen.
Ich habe verstanden, dass wir nun seine Arbeitsleistung (ohne Material) in der Steuererklärung absetzen können.
Der Außenputz wird jedoch erst in den nächsten 2 Jahren erfolgen.
Ich stelle mir nun die Frage ob die Mitteilung der Fertigstellung hier strategisch gut platziert werden müsste.
Ist es ein Problem wenn ich die abschließende Fertigstellung bereits melde, ohne das der Außenputz erfolgt ist? Wird es dann in 1-2 Jahren Probleme geben, wenn ein Gerüst aufgestellt wird und die arbeiten durchgeführt werden?
Ist die Mitteilung der Fertigstellung für das Finanzamt überhaupt relevant?