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Skyfire
Hallo Leute,
wir haben Mitte März einen Vertrag bei einem Fertighaushersteller unterschrieben.
Dort wurde im Vertrage beschrieben das der Liefertermin ca. 5 Monate nach vorliegen aller Voraussetzungen (Bodengutachten, Baugenehmigung und Finanzierungsbestätigung) geliefert wird. Die geforderten Unterlagen haben wir knapp 6 Wochen später (Ende April) vorgelegt.
Also müsste die Lieferung bis Ende September erfolgen. Dies wird auf jeden Fall durch den Unternehmer nicht zu halten sein. Man vertröstet uns jetzt auf Anfang November. Vom Bauchgefühl denke ich auch das wird noch 1-2 mal verschoben,
Was würdet ihr mir raten? Soll ich mich mit dem Hersteller anlegen oder mir denken 1-2 Monate Verzug sind "tolerierbar" und "normal".
Ist die Formierung "ca. 5 Monate" nach vorliegen aller Voraussetzungen überhaupt nach neuen Recht zulässig? Muss hier nicht ein konkreter Liefertermin genannt werden?
Eine Preisgarantie wurde uns von 12 Monaten vertraglich zugesichert.
Vielen Dank für eure Hilfe
wir haben Mitte März einen Vertrag bei einem Fertighaushersteller unterschrieben.
Dort wurde im Vertrage beschrieben das der Liefertermin ca. 5 Monate nach vorliegen aller Voraussetzungen (Bodengutachten, Baugenehmigung und Finanzierungsbestätigung) geliefert wird. Die geforderten Unterlagen haben wir knapp 6 Wochen später (Ende April) vorgelegt.
Also müsste die Lieferung bis Ende September erfolgen. Dies wird auf jeden Fall durch den Unternehmer nicht zu halten sein. Man vertröstet uns jetzt auf Anfang November. Vom Bauchgefühl denke ich auch das wird noch 1-2 mal verschoben,
Was würdet ihr mir raten? Soll ich mich mit dem Hersteller anlegen oder mir denken 1-2 Monate Verzug sind "tolerierbar" und "normal".
Ist die Formierung "ca. 5 Monate" nach vorliegen aller Voraussetzungen überhaupt nach neuen Recht zulässig? Muss hier nicht ein konkreter Liefertermin genannt werden?
Eine Preisgarantie wurde uns von 12 Monaten vertraglich zugesichert.
Vielen Dank für eure Hilfe