F
freefall
Guten Tag zusammen,
ich bin neu angemeldet in diesem Forum (war bisher nur stiller Mitleser) und habe auch gleich mein erstes Anliegen...
Ich habe ein Einfamilienhaus samt drei Garagen und großem Gartengrundstück (Gesamtfläche ca. 2400qm) auf dem Land erworben. Preislich wurde man sich einig, der Kaufvertrag ist unterschrieben, seitens Notar wurde ich bereits im Grundbuch "vorgemerkt", da ich bereits 50% des Kaufpreises angezahlt habe (war so mit dem Eigentümer vereinbart, da ich bereits vor der eigentlichen Übergabe die Garagen als Stellplatz nutzen und mit der Renovierung des Obergeschoßes beginnen darf).
Die Übergabe und vollständige Bezahlung soll Ende Oktober stattfinden, bis dahin ist der Eigentümer umgezogen. Im Zuge dessen werden ich dann auch als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
Die Nebenkosten wie Maklercourtage, Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühren, Notarkosten etc. wurde von mir bereits vollständig bezahlt.
Nun wurde mir gestern einen Brief vom Notar zugestellt, mit der Bitte um Unterschrift auf einer Einverständniserklärung, dass eine Kopie des Kaufvertrags an den betreffenden Landkreis ausgehändigt werden darf.
Auf Nachfrage beim Notar wurde mir mitgeteilt, dass die Gemeinde beabsichtigt, ihr Vorkaufsrecht für einen Teil des Grundstücks auszuüben.
Der Garten endet an einem Bächlein, habe in diesem Teil des Gartens auch eine Baubeschränkung aufgrund möglicher Überschwemmungen - wurde bereits vor über 70 Jahren ins Grundbuch so eingetragen.
Die Gemeinde beabsichtigt nun, nach Artikel 39 des BayNatSchG, das Vorkaufsrecht für ca. 700qm des Gartens auszuüben. Es handelt sich dabei nicht nur um einen kleinen Bereich neben dem Bächlein, sondern um einen erheblichen Teil des Gartens, den ich eigentlich zum Teil in eine Wildwiese, zum anderen in eine Anbaufläche für Gemüse zur Selbstversorgung verwenden wollte.
Laut Aussage der Gemeinde ist dies auch bereits vom Gemeinderat so beschlossen, d.h. ich habe offenbar keinerlei Handhabe dagegen.
Hat jemand Erfahrungen damit?
Für mich wäre dieser "Zwangsverkauf" mit einer erheblichen Minderung des restlichen Grundstücks samt Haus verbunden, man kauft ja nicht um sonst ein Haus mit großem Garten...
Der Verkehrswert des Grundes wird wahrscheinlich sehr gering ausfallen, ist ja schließlich "Überflutungsgebiet" auf dem Land.
Eigentlich hätte ich gute Lust, vom Kauf zurückzutreten, habe aber mit der Renovierung schon begonnen.
Habe ich die Möglichkeit, hier eine Art "Schadenersatz" zu erhalten, vom Verkäufer oder der Gemeinde? Immerhin ist für mich der Nutzwert des Grundstücks nun stark geschmälert.
Wie sieht es mit den bereits entstandenen und noch entstehenden Nebenkosten aus, übernimmt das dann die Gemeinde, oder bleibe ich da selbst darauf sitzen?
Bin für jede Hilfe dankbar!
ich bin neu angemeldet in diesem Forum (war bisher nur stiller Mitleser) und habe auch gleich mein erstes Anliegen...
Ich habe ein Einfamilienhaus samt drei Garagen und großem Gartengrundstück (Gesamtfläche ca. 2400qm) auf dem Land erworben. Preislich wurde man sich einig, der Kaufvertrag ist unterschrieben, seitens Notar wurde ich bereits im Grundbuch "vorgemerkt", da ich bereits 50% des Kaufpreises angezahlt habe (war so mit dem Eigentümer vereinbart, da ich bereits vor der eigentlichen Übergabe die Garagen als Stellplatz nutzen und mit der Renovierung des Obergeschoßes beginnen darf).
Die Übergabe und vollständige Bezahlung soll Ende Oktober stattfinden, bis dahin ist der Eigentümer umgezogen. Im Zuge dessen werden ich dann auch als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
Die Nebenkosten wie Maklercourtage, Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühren, Notarkosten etc. wurde von mir bereits vollständig bezahlt.
Nun wurde mir gestern einen Brief vom Notar zugestellt, mit der Bitte um Unterschrift auf einer Einverständniserklärung, dass eine Kopie des Kaufvertrags an den betreffenden Landkreis ausgehändigt werden darf.
Auf Nachfrage beim Notar wurde mir mitgeteilt, dass die Gemeinde beabsichtigt, ihr Vorkaufsrecht für einen Teil des Grundstücks auszuüben.
Der Garten endet an einem Bächlein, habe in diesem Teil des Gartens auch eine Baubeschränkung aufgrund möglicher Überschwemmungen - wurde bereits vor über 70 Jahren ins Grundbuch so eingetragen.
Die Gemeinde beabsichtigt nun, nach Artikel 39 des BayNatSchG, das Vorkaufsrecht für ca. 700qm des Gartens auszuüben. Es handelt sich dabei nicht nur um einen kleinen Bereich neben dem Bächlein, sondern um einen erheblichen Teil des Gartens, den ich eigentlich zum Teil in eine Wildwiese, zum anderen in eine Anbaufläche für Gemüse zur Selbstversorgung verwenden wollte.
Laut Aussage der Gemeinde ist dies auch bereits vom Gemeinderat so beschlossen, d.h. ich habe offenbar keinerlei Handhabe dagegen.
Hat jemand Erfahrungen damit?
Für mich wäre dieser "Zwangsverkauf" mit einer erheblichen Minderung des restlichen Grundstücks samt Haus verbunden, man kauft ja nicht um sonst ein Haus mit großem Garten...
Der Verkehrswert des Grundes wird wahrscheinlich sehr gering ausfallen, ist ja schließlich "Überflutungsgebiet" auf dem Land.
Eigentlich hätte ich gute Lust, vom Kauf zurückzutreten, habe aber mit der Renovierung schon begonnen.
Habe ich die Möglichkeit, hier eine Art "Schadenersatz" zu erhalten, vom Verkäufer oder der Gemeinde? Immerhin ist für mich der Nutzwert des Grundstücks nun stark geschmälert.
Wie sieht es mit den bereits entstandenen und noch entstehenden Nebenkosten aus, übernimmt das dann die Gemeinde, oder bleibe ich da selbst darauf sitzen?
Bin für jede Hilfe dankbar!