I
iteach
Wie kann ich eine Abschlagszahlung legal kürzen, wenn ein Mangel vorliegt? Muss ich eine bestimmte Form einhalten, z. B. schriftlich mit Einschreiben usw. Muss ich begründen, wofür die Kürzung ist? Wer legt fest, wie viel ich kürzen darf? Muss die Kürzung explizit bei dieser speziellen Rate sein oder kann diese auch später erfolgen (Bsp Rate Fenster bezahlt, da i. O. nun sind Fenster unbrauchbar, da mit Putz beschmiert). Kann man dann z. B. Rate Elektroinstallation kürzen?
Mal angenommen, die Fertigstellung eines Hauses ist für Anfang November zugesagt, dies kann aber aufgrund von Fehlern, die die Organisation der Gewerke betrifft, nicht eingehalten werden. Darf ich die dann späteren Forderungen kürzen, um die Hausbaufirma dazu zu bewegen, den Rest der Arbeiten schneller als bisher zu erledigen? Wenn ja, wie viel? Ich fürchte nämlich, dass die Schlussrate die anfallende Vertragsstrafe nicht Decken wird.
Mal angenommen, die Fertigstellung eines Hauses ist für Anfang November zugesagt, dies kann aber aufgrund von Fehlern, die die Organisation der Gewerke betrifft, nicht eingehalten werden. Darf ich die dann späteren Forderungen kürzen, um die Hausbaufirma dazu zu bewegen, den Rest der Arbeiten schneller als bisher zu erledigen? Wenn ja, wie viel? Ich fürchte nämlich, dass die Schlussrate die anfallende Vertragsstrafe nicht Decken wird.