Bauen ohne Ausführungsplanung - Erfahrungen ob das möglich ist?

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A

andiro

Wir haben unser Einfamilienhaus von einer Architektin bis zur Genehmigung (also Leistungsphase 4 incl)planen lassen und die Statik ist noch in der Mache.

Die Tante meiner Frau (BauIng. für Hochbau und seit ca. 5 Jahren in Rente) hat uns die Bauleitung angeboten, d.h. sie wird nach der Entwurfsplanung, der Genehmigung, mit der Statik und dem Bodengutachten übernehmen.

Die Architektin hat uns jetzt auf die Ausführungspläne hingewiesen (also Leistungsphase 5), die dann von der Bauleiterin zu fertigen wäre.

Die Bauleiterin meint jetzt dass sie diese Pläne nicht bräuche und das so mit den verschiedenen Bauunternehmen besprechen und klären würde.

Architektin meint sie könne die Ausführungsplanung für einen 5-stelligen Betrag noch übernehmen und ist der Meinung, dass das so wie es unsere Bauleiterin vorhat, problematisch werden könnte.

Bisher waren wir aufgrund zahlreicher Verzögerungen aber auch nicht voll und ganz zufrieden mit der Architektin.

Hat von euch jemand ohne Ausführungspläne die Bauleitung erfolgreich arbeiten lassen bzw ist das so überhaupt möglich bzw erfolgreich?

Für konstruktive Beiträge wäre ich sehr dankbar...
 
Nordlys

Nordlys

Also ich kann mir das ohne Ausführungspläne schwer vorstellen. Der Plan sorgt ja dafür, dass es exakt ist und keine Kommunikation Fehler auftreten. Da sind STeckdosen. Da ist der Sturz, da ist der Ybalken und nicht da oder da. K.
 
B

Bookstar

Ja haben wir und es war eine ganz ganz schlechte Idee. Unser Bauleiter hat das gleiche gesagt, wir haben ihn dann rausgeschmissen um noch etwas zu retten.

Der Ausführungsplan bzw. Werkplan ist essenziell und entscheidet über die Qualität der Ausführung.

Es gibt hier auch einen Räuber der dir mehr dazu erzählen kann, sofern er nicht gerade wieder vor dem nächsten Nervenzusammenbruch steht.
 
11ant

11ant

Die Tante meiner Frau (BauIng. für Hochbau und seit ca. 5 Jahren in Rente) [...] meint jetzt dass sie diese Pläne nicht bräuche und das so mit den verschiedenen Bauunternehmen besprechen und klären würde.
Genehmigungspläne zeigen von der Detaillierung her auf Deutsch gesagt "das Haus vom Nikolaus". Das sind bebilderte Nachweise von Flächen, Rauminhalten und Tragwerksplanung.

Danach kann man nicht bauen - erst recht nicht, wenn nicht vom Planverfasser gebauleitet wird. Ich kenne mehrere Architekten, die Planen und Bauen in derselben Hand haben, und die mit sehr guten Handwerkern langjährigst zusammenarbeiten - auf Ausführungspläne verzichten die dennoch nicht. Und das haben die sogar früher nicht getan, als noch keine Deckenspots in Mode waren.

Und dann ist die Bauleiterin auch noch seit mehr als einem Energieeinsparverordnung-Releasestand in Rente (auf Filigrandecken umdenken geht schnell, aber kennt sie schon Isokörbe ?) - kompetent genug sollte sie locker noch sein (falls nicht die letzten zwanzig Jahre im Landratsamt gewesen), aber die Instrumentenflugpraxis dürfte mit der aktuellen Bautechnikwirklichkeit schon ein bißchen grenzwertig zusammenpassen.

Die Punkte "Bauleiterin ungleich Planerin" und "nicht mehr am Ball" wären für mich ausschlaggebend, das Glück nicht zu sehr herauszufordern.

Wenn die Tante das wirklich noch aus dem Handgelenk schüttelt, dann soll sie doch die Ausführungspläne machen. Mindestens für manche Details (Übergänge Terrasse und -Tür, Treppe und Antritte / Austritte, Deckendurchbrüche, Auskragungen, Gesimskästen, Duschrinne) und natürlich die Bauleistungsbeschreibung entwickeln. Ja, ja, "das bißchen Haushalt" (sang Johanna von Koczian) - leicht verdientes / gespartes Geld ist diese Leistungsphase nicht.
 
Z

Zaba12

Ja haben wir und es war eine ganz ganz schlechte Idee. Unser Bauleiter hat das gleiche gesagt, wir haben ihn dann rausgeschmissen um noch etwas zu retten.

Der Ausführungsplan bzw. Werkplan ist essenziell und entscheidet über die Qualität der Ausführung.

Es gibt hier auch einen Räuber der dir mehr dazu erzählen kann, sofern er nicht gerade wieder vor dem nächsten Nervenzusammenbruch steht.
Baut Hotzi ohne Ausführungsplanung?
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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