W
Winterson
Hallo Zusammen,
nachdem sich unsere reserviertes Grundstück wahrscheinlich "erledigt" hat, benötigen wir eure Hilfe zur Ideenfindung.
Wir denken darüber nach das Elternhaus meiner Frau zu "übernehmen", dies zu erweitern (aufstocken+Anbau) und in diesem Zuge zu sanieren und zu modernisieren.
Es handelt sich offiziell um ein Einfamilienhaus, indem sowohl die Eltern (Rentner) im EG wohnen und wir (2Erw und 2 Kinder) im OG. Das Haus ist Baujahr 1950 und wurde bereits mehrfach umgebaut, insgesamt ist der Stand der Technik ca 1990. Offensichtliche Maßnahmen wären: Heizung neu (derzeit Durchlauferhitzer für Warmwasser), Fenster neu, Dach neu, evtl Fassade neu. Anbau, Außentreppe usw.
Das Haus hat nur einen Eingang und besitzt kein abgeschlossenes Treppenhaus. Es gibt auch keine Wohnungstüren, wir wohnen im Prinzip "offen" miteinander.
Wir sind Mieter und zahlen regelmäßig Miete +Nebenkosten an die Eltern. Das Grundbuch des Hauses ist "sauber", d.h. keinerlei Belastungen etc.
Nach ersten Rücksprachen mit einem Architekten und Erstentwürfen ist klar, dass wir ca 200.000€-250.000€ investieren müssen und auch wollen. Das Problem ist, dass die Eltern (nachvollziehbarerweise) sicher dort wohnen bleiben wollen.
Wir stehen jetzt vor der Frage, was wir tun können. Leider konnte uns weder der Architekt, noch ein konsultierter Notar konkrete Tipps und Hinweise geben. Unserer Ansicht nach gibt es mehrere Varianten:
Variante 1:
Offizielle Teilung der Wohneinheiten und Verkauf der oberen Wohnung an uns. Wir könnten dann die Finanzierung mit Einbeziehung von KfW124, KfW 151, KfW430, KfW 431 und Baukindergeld aufstellen. Das ist allerdings extrem aufwendig bzw sind derzeit die Grundvoraussetzungen für eine Teilung nicht gegeben. Z.B. separate Eingänge nicht vorhanden. Wir befürchten, dass das nicht realistisch zu machen ist.
Vorteil: Die EG-Wohnung bleibt von der Finanzierung unberührt.
Variante 2:
Wir kaufen das Haus der Eltern und tragen ein Nießbrauchsrecht o.ä. für die Eltern ein.
Auch dann kämen wir "in den Genuss" mit Einbeziehung von KfW124, KfW 151, KfW430, KfW 431 und Baukindergeld. Allerdings gibt es dann ein eingetragenes Nießbrauch der Eltern. Hier befürchten wir, dass die Banken für die "Restfinanzierung" für den Ausbau+Modernisierung etc (vermutlich 150.000€) dies nicht akzeptieren. Hierzu gab es vor ca 2 Jahren Gespräche mit einem Finanzierungsberater, welcher eine Finanzierung unter diesen Umständen abgelehnt hatte.
Auch ein Problem ist der Kaufpreis des Hauses. Diesen müssten wir finanzieren, die Eltern würden den gezahlten Betrag allerdings wieder an uns zurück geben. Das finden wir irgendwie merkwürdig und erfüllt ja eigentlich nur den Zweck, das Baukindergeld (Kaufvoraussetzung) mitzunehmen. Wäre das eigentlich Betrug bzw. Erschleichung von Fördergeldern?
Variante 3:
Schenkung des Hauses. Dies bedeutet, dass wir "nur" KfW151, KfW430, KfW 431 mitnehmen könnten und auf das Baukindergeld verzichten. Weiterhin bestehen die Eltern auch in diesem Fall verständlicherweise auf ein Nießbrauch o.ä. was auch wieder die Finanzierbarkeit des Unterfangens in Frage stellt.
Wir kommen einfach nicht weiter mit unseren Überlegungen und sowohl der Architekt als auch der Notar konnten, außer dem Satz "Das ist aber kompliziert", nicht viel beisteuern.
Vielleicht habt ihr ja Ideen?
nachdem sich unsere reserviertes Grundstück wahrscheinlich "erledigt" hat, benötigen wir eure Hilfe zur Ideenfindung.
Wir denken darüber nach das Elternhaus meiner Frau zu "übernehmen", dies zu erweitern (aufstocken+Anbau) und in diesem Zuge zu sanieren und zu modernisieren.
Es handelt sich offiziell um ein Einfamilienhaus, indem sowohl die Eltern (Rentner) im EG wohnen und wir (2Erw und 2 Kinder) im OG. Das Haus ist Baujahr 1950 und wurde bereits mehrfach umgebaut, insgesamt ist der Stand der Technik ca 1990. Offensichtliche Maßnahmen wären: Heizung neu (derzeit Durchlauferhitzer für Warmwasser), Fenster neu, Dach neu, evtl Fassade neu. Anbau, Außentreppe usw.
Das Haus hat nur einen Eingang und besitzt kein abgeschlossenes Treppenhaus. Es gibt auch keine Wohnungstüren, wir wohnen im Prinzip "offen" miteinander.
Wir sind Mieter und zahlen regelmäßig Miete +Nebenkosten an die Eltern. Das Grundbuch des Hauses ist "sauber", d.h. keinerlei Belastungen etc.
Nach ersten Rücksprachen mit einem Architekten und Erstentwürfen ist klar, dass wir ca 200.000€-250.000€ investieren müssen und auch wollen. Das Problem ist, dass die Eltern (nachvollziehbarerweise) sicher dort wohnen bleiben wollen.
Wir stehen jetzt vor der Frage, was wir tun können. Leider konnte uns weder der Architekt, noch ein konsultierter Notar konkrete Tipps und Hinweise geben. Unserer Ansicht nach gibt es mehrere Varianten:
Variante 1:
Offizielle Teilung der Wohneinheiten und Verkauf der oberen Wohnung an uns. Wir könnten dann die Finanzierung mit Einbeziehung von KfW124, KfW 151, KfW430, KfW 431 und Baukindergeld aufstellen. Das ist allerdings extrem aufwendig bzw sind derzeit die Grundvoraussetzungen für eine Teilung nicht gegeben. Z.B. separate Eingänge nicht vorhanden. Wir befürchten, dass das nicht realistisch zu machen ist.
Vorteil: Die EG-Wohnung bleibt von der Finanzierung unberührt.
Variante 2:
Wir kaufen das Haus der Eltern und tragen ein Nießbrauchsrecht o.ä. für die Eltern ein.
Auch dann kämen wir "in den Genuss" mit Einbeziehung von KfW124, KfW 151, KfW430, KfW 431 und Baukindergeld. Allerdings gibt es dann ein eingetragenes Nießbrauch der Eltern. Hier befürchten wir, dass die Banken für die "Restfinanzierung" für den Ausbau+Modernisierung etc (vermutlich 150.000€) dies nicht akzeptieren. Hierzu gab es vor ca 2 Jahren Gespräche mit einem Finanzierungsberater, welcher eine Finanzierung unter diesen Umständen abgelehnt hatte.
Auch ein Problem ist der Kaufpreis des Hauses. Diesen müssten wir finanzieren, die Eltern würden den gezahlten Betrag allerdings wieder an uns zurück geben. Das finden wir irgendwie merkwürdig und erfüllt ja eigentlich nur den Zweck, das Baukindergeld (Kaufvoraussetzung) mitzunehmen. Wäre das eigentlich Betrug bzw. Erschleichung von Fördergeldern?
Variante 3:
Schenkung des Hauses. Dies bedeutet, dass wir "nur" KfW151, KfW430, KfW 431 mitnehmen könnten und auf das Baukindergeld verzichten. Weiterhin bestehen die Eltern auch in diesem Fall verständlicherweise auf ein Nießbrauch o.ä. was auch wieder die Finanzierbarkeit des Unterfangens in Frage stellt.
Wir kommen einfach nicht weiter mit unseren Überlegungen und sowohl der Architekt als auch der Notar konnten, außer dem Satz "Das ist aber kompliziert", nicht viel beisteuern.
Vielleicht habt ihr ja Ideen?