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Hallo Forengemeinde,
ich möchte einmal eure Meinung wissen zu folgenden zwei Sachverhalten. Meine Hausbaufirma ärgert mich.
Thema Terrassentüren. In der Genehmigungsplanung sind Terrassentüren mit einer Höhe von 2,32cm auf meinen Wunsch hin eingezeichnet. Darüber kommt kein Rollladen, der Sturz ist 25cm. Die Terrassentüren werden aus Kunststoff weiß sein, Schallschutzverglasung 39db, RC2N, Dreifachverglasung. Breite jeweils kein Problem, ca 85cm. Höhe aber ein Problem. Habe die Fensterbaufirma angerufen (die von der Baufirma beauftragt wird) und nachgefragt ob die Höhe ein Problem sei. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass nur Terrassentüren mit maximal 2,26cm Höhe verbaut werden. Nach frühzeitiger Rücksprache mit Baufirma wurde mir mündlich mitgeteilt, dass die Höhe kein Problem sei, zur Not muss die Fensterfirma gewechselt werden. Bemusterungstermin fand bei der o.g. Fensterfirma statt im guten Glauben des Bauleiters, dass die höheren Terrassentüren verbaut werden würden. Bei der Bemusterung stellte sich die Fensterbaufirma auf den Standpunkt, dass nur 2,26cm Verbaut werden, keine andere Firma baue ja solch große Terrassentüren ein. Der Bauleiter versuchte mit gutem einreden auf mich auch die 2,26cm durchzusetzen. Nach Rücksprache mit vier anderen Fensterbaufirmen haben mir alle mitgeteilt, dass die Maße meiner Terrassentüren überhaupt kein Problem seien, weil das Gewicht der Türen berechnet wird und nicht nur einfach die Höhe. Nun will ich die Fenster und Türen mir gutschreiben lassen und selbst mich drum kümmern. Könnte ich alternativ auch auf die Terrassentür Maße aus der Genehmigungsplanung bestehen?
Thema Innenwände. Um das Gäste Bad im EG sind zwei Wände durch das Architektur Büro wegen Statik vorsorglich mit 17,5cm Dicke geplant worden. Die "Hauptwand" die wo anders ist und an das Wohnzimmer grenzt, wurde natürlich auch mit 17,5cm geplant. Gerne hätte ich die Wände um das Gäste Bad jedoch in 11,5cm gehabt, weil das Bad dann nicht ganz so beengt wäre und im Nebenraum mehr Platz für den Kühlschrank wäre. Bereits vor der Antrag der Baugenehmigung habe ich diesen Umstand der Baufirma mitgeteilt. Bei Abgabe des Bauantrages nocheinmal. Und kurz vor der Baugenehmigung in der Rohbau Bemusterung nochmals, dass doch bitte bei der Berechnung der Statik die Wände um das Gäste Bad mit 11,5cm zu rechnen seien. Sei alles kein Problem. Die Statik wurde offensichtlich nach Vorliegen der Baugenehmigung in Auftrag gegeben. Ein Monat später teilt mir nun die Hausbaufirma mit, dass die Änderung der Gäste Bad Wände von 17,5 auf 11,5 nicht mehr möglich ist, da die Statik und Filigrandeckenplanung fertig ist und nicht mehr geändert werden kann. Muss ich so einen Mist über mich ergehen lassen?
Viele Grüße
ich möchte einmal eure Meinung wissen zu folgenden zwei Sachverhalten. Meine Hausbaufirma ärgert mich.
Thema Terrassentüren. In der Genehmigungsplanung sind Terrassentüren mit einer Höhe von 2,32cm auf meinen Wunsch hin eingezeichnet. Darüber kommt kein Rollladen, der Sturz ist 25cm. Die Terrassentüren werden aus Kunststoff weiß sein, Schallschutzverglasung 39db, RC2N, Dreifachverglasung. Breite jeweils kein Problem, ca 85cm. Höhe aber ein Problem. Habe die Fensterbaufirma angerufen (die von der Baufirma beauftragt wird) und nachgefragt ob die Höhe ein Problem sei. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass nur Terrassentüren mit maximal 2,26cm Höhe verbaut werden. Nach frühzeitiger Rücksprache mit Baufirma wurde mir mündlich mitgeteilt, dass die Höhe kein Problem sei, zur Not muss die Fensterfirma gewechselt werden. Bemusterungstermin fand bei der o.g. Fensterfirma statt im guten Glauben des Bauleiters, dass die höheren Terrassentüren verbaut werden würden. Bei der Bemusterung stellte sich die Fensterbaufirma auf den Standpunkt, dass nur 2,26cm Verbaut werden, keine andere Firma baue ja solch große Terrassentüren ein. Der Bauleiter versuchte mit gutem einreden auf mich auch die 2,26cm durchzusetzen. Nach Rücksprache mit vier anderen Fensterbaufirmen haben mir alle mitgeteilt, dass die Maße meiner Terrassentüren überhaupt kein Problem seien, weil das Gewicht der Türen berechnet wird und nicht nur einfach die Höhe. Nun will ich die Fenster und Türen mir gutschreiben lassen und selbst mich drum kümmern. Könnte ich alternativ auch auf die Terrassentür Maße aus der Genehmigungsplanung bestehen?
Thema Innenwände. Um das Gäste Bad im EG sind zwei Wände durch das Architektur Büro wegen Statik vorsorglich mit 17,5cm Dicke geplant worden. Die "Hauptwand" die wo anders ist und an das Wohnzimmer grenzt, wurde natürlich auch mit 17,5cm geplant. Gerne hätte ich die Wände um das Gäste Bad jedoch in 11,5cm gehabt, weil das Bad dann nicht ganz so beengt wäre und im Nebenraum mehr Platz für den Kühlschrank wäre. Bereits vor der Antrag der Baugenehmigung habe ich diesen Umstand der Baufirma mitgeteilt. Bei Abgabe des Bauantrages nocheinmal. Und kurz vor der Baugenehmigung in der Rohbau Bemusterung nochmals, dass doch bitte bei der Berechnung der Statik die Wände um das Gäste Bad mit 11,5cm zu rechnen seien. Sei alles kein Problem. Die Statik wurde offensichtlich nach Vorliegen der Baugenehmigung in Auftrag gegeben. Ein Monat später teilt mir nun die Hausbaufirma mit, dass die Änderung der Gäste Bad Wände von 17,5 auf 11,5 nicht mehr möglich ist, da die Statik und Filigrandeckenplanung fertig ist und nicht mehr geändert werden kann. Muss ich so einen Mist über mich ergehen lassen?
Viele Grüße