G
gaastrapulse
Liebes Forum,
Wir haben ein Grundstück ins Auge gefasst, welches einem Bebauungsplan unterliegt, welcher folgendes beinhaltet:
- Traufhöhe Berg = Max 3,0 m
- Traufhöhe Hang = Max 5,5 m
jeweils zur Höhe der anschließenden Grundstücksfläche. (siehe Anhang)
- 1 Vollgeschoss
- Sonst keine Regelung zu Sattelgeschoss o.ä.
Ein Nachbar hat ein Flachdach-Haus mit einem Vollgeschoss und 75% 1.OG gebaut.
Wir haben ursprünglich angedacht dies vergleichbar umzusetzen, allerdings mit einem Walmdach. (Deckenhöhen 2,75m)
Allerdings verwirren mich nun sehr diese Traufhöhen.
Lese ich diese falsch oder bedeuten diese im Prinzip dass man nur eingeschossig bauen dürfte?
3 Bauträger haben drei unterschiedliche Aussagen getroffen...
Sorry für diese vermutlich sehr simple frage.
DANKE
Wir haben ein Grundstück ins Auge gefasst, welches einem Bebauungsplan unterliegt, welcher folgendes beinhaltet:
- Traufhöhe Berg = Max 3,0 m
- Traufhöhe Hang = Max 5,5 m
jeweils zur Höhe der anschließenden Grundstücksfläche. (siehe Anhang)
- 1 Vollgeschoss
- Sonst keine Regelung zu Sattelgeschoss o.ä.
Ein Nachbar hat ein Flachdach-Haus mit einem Vollgeschoss und 75% 1.OG gebaut.
Wir haben ursprünglich angedacht dies vergleichbar umzusetzen, allerdings mit einem Walmdach. (Deckenhöhen 2,75m)
Allerdings verwirren mich nun sehr diese Traufhöhen.
Lese ich diese falsch oder bedeuten diese im Prinzip dass man nur eingeschossig bauen dürfte?
3 Bauträger haben drei unterschiedliche Aussagen getroffen...
Sorry für diese vermutlich sehr simple frage.
DANKE