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tumaa
achso, du meinst GE-Fläche.....soll alles laut Bauamt kein Problem sein bzw. wurde mir schriftlich bestätigt.Nö.
Eine richtig konkrete Antwort dazu hab ich hier noch nicht gelesen.
achso, du meinst GE-Fläche.....soll alles laut Bauamt kein Problem sein bzw. wurde mir schriftlich bestätigt.Nö.
Eine richtig konkrete Antwort dazu hab ich hier noch nicht gelesen.
Das Bauamt bestätigt schriftlich, daß es ohne Änderung des Baugebietscharakters ein fast reines Wohngebäude in einem Gewerbegebiet genehmigen würde ?soll alles laut Bauamt kein Problem sein bzw. wurde mir schriftlich bestätigt.
um sich abzusichern möchte der angrenzende Nachbar einen Grundbucheintrag, für das Bauamt reicht seine schriftliche Bestätigung aus (wenn ich im hinteren Bereich des Grundstückes bauen möchte), das Gleiche hatte er mit seinem Nachbar auch, alles ist in Ordnung.Das Bauamt bestätigt schriftlich, daß es ohne Änderung des Baugebietscharakters ein fast reines Wohngebäude in einem Gewerbegebiet genehmigen würde ?
Das könnte zum Präzedenzfall führen, daß das Bauamt nachher den Abriss bezahlen muß, wenn jemand klagt. Aus meiner Sicht wäre diese Baugenehmigung eine Rechtsbeugung. So eine Gebietsklassifizierung ist ja kein Jokus, sondern ein Rechtsakt - ob der Dieter vom Bauamt nun damals in Mathe von Dir abgeschrieben hat oder nicht
Der Humor wird aber nichts nützen: einen Gebietscharakter kann man nicht durch Nachbarzustimmung ändern. Schon gar nicht in der Weise "wenn das Wohnhaus nur da steht, wo vorher das Gewerbegebäude stand, dann sehe ich es persönlich als Bestandsgebäude an" (was die Umnutzung übrigens nicht legalisiert).um sich abzusichern möchte der angrenzende Nachbar einen Grundbucheintrag, für das Bauamt reicht seine schriftliche Bestätigung aus (wenn ich im hinteren Bereich des Grundstückes bauen möchte), das Gleiche hatte er mit seinem Nachbar auch, alles ist in Ordnung.
Humor schadet nicht,