Leute, da kann nichts teurer werden, es sei denn, der Endkunde verändert die Leistung. Wenn auf Basis einer von einem Architekten verfassten Ausschreibung nach VOB Firma z 123000 tsd. anbietet, ist das verbindlich. Fest. Fertig.
Leute, da kann nichts teurer werden, es sei denn, der Endkunde verändert die Leistung. Wenn auf Basis einer von einem Architekten verfassten Ausschreibung nach VOB Firma z 123000 tsd. anbietet, ist das verbindlich. Fest. Fertig.
Das muss er auch nicht, weil er mit bestimmten Firmen wohl Einheitspreise vereinbart hat. Somit weiss er, wenn er richtig rechnet, was das Haus kosten wird, dass er entworfen hat. Wenn Kunde xy nun zuschlägt, kann er dem Festpreis nennen-wie die GUs eben auch.
Das mag bei immer wiederkehrenden Standardhäusern vielleicht noch funktionieren, nur erwarte ich, wenn ich zum Architekten gehe eben kein Standardhaus.
Du müsstest demnach bezweifeln, dass es das gibt: Architekt bietet zum Festpreis an. aber genau das ist hier Thema. - Ich glaube schon, dass es sowas gibt. Nur-der Auftraggeber hat dann nicht den Architekt als seinen Anwalt neben sich, weil der in einem engen Beziehungsgeflecht zu seinen Handwerkern steht. Der Architekt gleich GU. So ist das dann. Schrieb ich schon weiter oben. K.