Aus meiner Sicht hat die Gemeinde übelst gepennt: rechtlich sehe ich hier tatsächlich nur Gemeinsambewerber zur koordinierten Planung verpflichtet, technisch müßte es aber generell so sein. In den Bewerbungsbogen hätte gehört, mit wem man bauen will (unter Gleichstellung von Fertighausherstellern mit Massivbauträgern); und dann wären die Grundstücke entsprechend so zuzuteilen, daß es zusammenpaßt. Also z.B. eine
Weberhaus-Gruppe, eine
Schwörerhaus-Gruppe, eine Hausgruppe Huberbau etcetera; und Bewerbungen auf konkrete Grundstücke nur, wenn man sich der Mehrheit innerhalb seiner Vierergruppe anschließt.
Wie soll das sonst gehen ? - da müßte das Bauamt ja je Hausgruppe wenn der erste Antragsteller seinen Plan eingangsgestempelt bekommen hat, die anderen benachrichtigen, und die Schnittzeichnung des Ersten für die anderen zum Maßstab erklären oder wie ? - da hat jemand nicht von Zwölf bis Mittags gedacht.
Eine Vierergruppe ist dreimal so hoch komplex abzustimmen wie ein Doppelhaus, und schon da plädiere ich klar für eine Gemeinsamplanung.
Ich sehe hier Ohnekellerer, Mitkellerer, Schrägdächler und Staffelgeschossler schwer bewaffnet gegeneinander vor den Kadi ziehen. Der Bürgermeister braucht bei der nächsten Direktwahl nicht mehr anzutreten.
Nicht das ganze Baugebiet einem einzigen Bauträger zuzumauscheln, ist ja lobenswert - aber hier im Detail wohl nicht ausgegoren.