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goalkeeper
So...hier nun die Antwort vom Bauamt:
Guten Tag Herr xxx,
im Rahmen des Bebauungsplanes wurden bestimmte bauplanerische bzw. bauordnungsrechtliche Vorgaben gemacht und damit ein Rahmen gesetzt, der den Bauwilligen noch ausreichend Spielraum für individuelle Lösungen gibt.
Unterschiedliche Wand- und Gebäudehöhen sind bis zu den festgesetzten Maximalwerten zulässig. Für eine Unterkellerung gibt es keine Verpflichtung. Eine einheitliche Dachform bei Hausgruppen wird durch Baulast gesichert; wobei der erste hier eingehende Bauantrag die Dachform bestimmt.
Wenn uns die 3 oder 4 Reihenhausbewerber bekannt sind, werden wir versuchen, deren Bauvorhaben in Einklang zu bringen – auch im Interesse des kostengünstigen Bauens.
Wir sind nun ein wenig verunsichert. Das Motto „Wer zuerst kommt mahlt zuerst“, scheint wohl tatsächlich zur Anwendung zu kommen.
Wäre das Baugebiet aktuell nicht so alternativlos, hätten wir schon längst die Lust verloren...
Guten Tag Herr xxx,
im Rahmen des Bebauungsplanes wurden bestimmte bauplanerische bzw. bauordnungsrechtliche Vorgaben gemacht und damit ein Rahmen gesetzt, der den Bauwilligen noch ausreichend Spielraum für individuelle Lösungen gibt.
Unterschiedliche Wand- und Gebäudehöhen sind bis zu den festgesetzten Maximalwerten zulässig. Für eine Unterkellerung gibt es keine Verpflichtung. Eine einheitliche Dachform bei Hausgruppen wird durch Baulast gesichert; wobei der erste hier eingehende Bauantrag die Dachform bestimmt.
Wenn uns die 3 oder 4 Reihenhausbewerber bekannt sind, werden wir versuchen, deren Bauvorhaben in Einklang zu bringen – auch im Interesse des kostengünstigen Bauens.
Wir sind nun ein wenig verunsichert. Das Motto „Wer zuerst kommt mahlt zuerst“, scheint wohl tatsächlich zur Anwendung zu kommen.
Wäre das Baugebiet aktuell nicht so alternativlos, hätten wir schon längst die Lust verloren...