Eine einheitliche Dachform bei Hausgruppen wird durch Baulast gesichert; wobei der erste hier eingehende Bauantrag die Dachform bestimmt.
Wenn uns die 3 oder 4 Reihenhausbewerber bekannt sind, werden wir versuchen, deren Bauvorhaben in Einklang zu bringen – auch im Interesse des kostengünstigen Bauens.
Immerhin kann man dem Bauamt hier ins Zeugnis schreiben "es hat sich bemüht"
Praktisch sehe ich dafür notwendig werden, für jeden Riegel einen gemeinsamen Notartermin zu machen, bei dem dann im Nebenzimmer auch noch der Bauausschuss tagt und darüber berät, wie hier die Baulast zu fassen sei - die dann schließlich noch vor dem Verkaufsakt in die Verträge einfließen muß; da die Verträge sich dabei ja noch verändern, folgt eine vierzehntägige Vertragung für die fristgerechte Inhaltskenntnis aller Beteiligten vor dem vollziehenden Termin. Das hat entweder jemand ersonnen, der noch komplizierter denkt als ich - oder gar nicht.
Die Grundstücksinteressenten ihrerseits müßten ja schon mit - im Verständnis von Traufhöhen etcetera verfaßten - Vorentwürfen anrücken, damit das planerisch Hand und Fuß haben kann.
Ich empfehle, dem Bauamt gegenüber die Einwilligung zu erklären, die eigene Identität nebst Kontaktdaten den Schicksalsgenossen innerhalb des Grundstücksriegels bekanntzugeben, um zumindest einen Austausch der ungefähren Vorstellungen im Vorfeld zu ermöglichen.
Wahrscheinlich ist nämlich leider sonst, daß von Deinen drei Riegelnachbarn zwei kompromißbereit sind, und der Dritte "auf Anwalt gepolt".
Dann dürfte der Bebauungsplan ein Fall für das Verwaltungsgericht werden.
@Escroda: was gälte denn da in der Zwischenzeit (wenn ich recht entsinne, sind nebenan bloß Schrebergärten, da läßt sich ja im Sinne von Einfügungsgebot des §34 nichts ableiten) - gilt dann quasi der "äußerste" baugesetzliche Rahmen ?