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Yosan
Ja klar, so läuft es ABER was macht denn die Gemeinde, wenn die Grundstücke pro Riegel alle verkauft sind, bevor der erste Bauantrag eingeht und die Dachform o.ä. "festlegt" ? Das wäre ja die spannende Frage. ..oder wie soll der Ablauf von Grundstückskauf und Hausbau hier laufen?Wir hatten gerade Kontakt mit einem Architekten, der uns das mit der Baulast wie folgt erklärt hat:
Die Gemeinde ist ja Eigentümer der Grundstücke und kann somit ja eine Baulast auf die Grundstücke eintragen. Die Baulast wird dann bei Weiterverkauf an die eigentlichen Verkäufer übertragen und schwups, hat man keine rechtlichen Probleme mehr als Gemeinde, was die gemeinsame Dachform angeht.
Ich hoffe, dass ich es richtig verstanden habe.