2. Rettungsweg Dach Außentritt erforderlich?

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A

ArvavanHarben

Hallo,
wir haben ein Bestandsgebäude (Baujahr 2005) gekauft. Das Dachgeschoss (EG, OG, DG) mit Dachschrägen ist in den uns vorliegenden (schmalen) Unterlagen als "Speicher" benannt, aber in der Wohnflächenberechnung als solche berücksichtigt und auch entsprechend ausgebaut. Das Dachfenster ist von den Maßen her groß genug, um als 2. Rettungsweg zu dienen.
Bei der Begehung mit einem Bausachverständigen meinte dieser, hier seien Außentritte für den Zugang der Feuerwehr erforderlich. Diese würden wir - sofern erforderlich - auch nachrüsten, wir wundern uns allerdings, dass diese nicht bereits vorhanden sind.
Wie/wo (Ansprechpartner? Bauamt? Feuerwehr? Dachdecker?) können wir klären, ob wir hier nachrüsten müssen und wie das dann genau aussehen muss?
Danke und schöne Weihnachten!
 
Y

ypg

Meines Wissens:
So Grundsätzliches steht in der Landesbauordnung, da kommt dann aber auch kein Prüfer oder SV. Das weiß man als Fachmann, wenn das Haus gebaut wird, das ist also Sachverstand vom Architekt.
Sicherlich aber auch der vom Dachdecker.
Bauamt ist mM falsch.

Wir hatten gerade letztens die Diskussion bei einer Wohneinheit. Da reichte ein 2ter Rettungsweg pro Wohneinheit.
Habt ihr oben denn nur das eine Dachfenster oder doch schon mehrere?
 
A

ArvavanHarben

Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Ja, da sind zwei Dachfenster, das eine geht allerdings zu einem Fußweg hinaus, auf dem ich mir kaum eine Drehleiter vorstellen kann, das andere Beschriebene zur Straße.

Ich verstehe Dich also im Grunde richtig, dass ich mir schlicht deshalb eigentlich keine Gedanken mehr machen sollte, weil das ggf. im Rahmen des Bauantrags geprüft wurde und insofern so zulässig (und auch in der Praxis im Fall der Fälle möglich ist)?
 
Y

ypg

Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Ja, da sind zwei Dachfenster, das eine geht allerdings zu einem Fußweg hinaus, auf dem ich mir kaum eine Drehleiter vorstellen kann, das andere Beschriebene zur Straße.

Ich verstehe Dich also im Grunde richtig, dass ich mir schlicht deshalb eigentlich keine Gedanken mehr machen sollte, weil das ggf. im Rahmen des Bauantrags geprüft wurde und insofern so zulässig (und auch in der Praxis im Fall der Fälle möglich ist)?
Nein, genehmigt wurde nur ein Speicher, der kein Aufenthaltsraum ist.
Dein Dachgeschoss braucht einen 2ten Rettungsweg zu dem der Treppe. Die ist erster. Wenn es unten brennt, dann müsst ihr irgendwo oben springen können.
Habt ihr denn kein Giebelfenster?
 
A

ArvavanHarben

Der Raum hat diese beiden Fenster. Mir ist wie gesagt bewusst, dass es zwei Rettungswege geben muss und von den Maßen her genügen die Dachfenster auch. Daher dann aber meine Frage ob das dann genügt oder ob zusätzlich tatsächlich noch ein Außentritt (der bisher nicht existiert) erforderlich ist, bzw.: wer ist denn überhaupt für diese Frage der richtige Ansprechpartner?
 
F

Fuchur

Der richtige Ansprechpartner wäre wohl mal das Bauamt gewesen. Entweder beim Bau oder bei der Nutzungsänderung. Jetzt prüft dort keiner mehr eigeninitiativ. Dort kannst du nachfragen, aber weckst damit ggf. schlafende Hunde (Nutzungsänderung mit ggf. weiteren Auflagen oder Auswirkungen durch die gesteigerte Wohnfläche).

Wir sprechen ja von einem Rettungsweg und nicht von einem Fluchtweg. Ich würde also den fragen, der da im Zweifelsfall draufsteigt, sprich die Feuerwehr. Üblicherweise wird bei Dachfenstern aber angeleitert, das ist im Brandfall mit Rauch viel zu gefährlich, diese kleinen Stufen und das ungesichert.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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