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MoHawk
geht doch das könnte evtl. anderen Leuten Helfen...
Aber:
ZITAT: Niedrigstenergiehäuser sind Gebäude, die die Anforderungen für ein KfW-Effizienzhaus 55 nach der Energieeinsparverordnung (Energieeinsparverordnung) 2009 erfüllen oder noch energieeffizienter sind. Gebäude, die vor dem Jahr 2009 saniert wurden, werden als Niedrigstenergiehäuser bezeichnet, wenn der spezifische Jahresprimärenergiebedarf bei maximal 40 kWh/(m2a) liegt und der Transmissionswärmeverlust auf maximal 0,28 W/(m2K) begrenzt wird.
ZITAT:Ein Niedrigenergiehaus hat einen Heizwärmebedarf von 40–80 kWh/(m²·a) (40–80 Kilowattstunden pro Quadratmeter und pro Jahr).
ZITAT: Der Heizwärmebedarf liegt im Passivhaus unter 15 kWh/(m²a) (bezogen auf die Wohnfläche)
Es ist in sofern Relevant da es in dem Post auf den ich mich bezogen habe, so rüber kam als würde er davon ausgehen das sich in jedem Raum zu und Abluft befindet und somit "seiner Meinung nach" direkt die Warme Luft wieder abgezogen wird ! Was nicht der fall ist.
Zu pauschalisieren das eine Abluftwärmepumpe keine Sinn macht in einem KFW 55 finde ich auch fragwürdig aber gut.
Aber:
Das von mir ist Rauskopiert aus einer Definition "Was ist KFW" gut ich hätte schreiben sollen "Neubauniveau KFW 100" ... ORIGINAL TEXT: KfW Effizienzhaus 55. Kein Luftschloss für Zukunftsorientierte: Heute Finanzierungsvorteil, morgen kaum noch Heizkosten. Der Name ist Programm: "KfW 55" bezeichnet das Neubauniveau (KfW 100) minus 45 %. EinKfW-Effizienzhaus-55 benötigt also 45 % weniger Primärenergie im Jahr als ein vergleichbarer Neubau.Nein, nicht zu einem vergleichbaren Neubau (zu was vergleichbar?) sondern im Bezug auf des Energieeinsparverordnung Referenzgebäude. Auch mit einem Verbrauch hat das wenig zu tun sondern mit einem rechnerischen Energiebedarf. Das ist ein Rechenwerk, mehr nicht. Die Begrifflichkeit bezieht sich auf die Förderung.
Es ist vlt. nicht fest definiert aber es gibt diese Begrifflichkeiten und die damit verbundenen Heizwärmebedarfs zahlen.Hier schmeißt du Begrifflichkeiten durcheinander als wären diese fest definiert, das verwirrt einen Leser nur.
ZITAT: Niedrigstenergiehäuser sind Gebäude, die die Anforderungen für ein KfW-Effizienzhaus 55 nach der Energieeinsparverordnung (Energieeinsparverordnung) 2009 erfüllen oder noch energieeffizienter sind. Gebäude, die vor dem Jahr 2009 saniert wurden, werden als Niedrigstenergiehäuser bezeichnet, wenn der spezifische Jahresprimärenergiebedarf bei maximal 40 kWh/(m2a) liegt und der Transmissionswärmeverlust auf maximal 0,28 W/(m2K) begrenzt wird.
ZITAT:Ein Niedrigenergiehaus hat einen Heizwärmebedarf von 40–80 kWh/(m²·a) (40–80 Kilowattstunden pro Quadratmeter und pro Jahr).
ZITAT: Der Heizwärmebedarf liegt im Passivhaus unter 15 kWh/(m²a) (bezogen auf die Wohnfläche)
Ich habe nie geschrieben das sie Pflicht ist ! Ich sage nur die Häuser sind so geplant das man nicht mehr Lüften MUSS (man kann natürlich, ob das Sinn macht bleibt jedem selber überlassen) aber muss es nicht, aber dann braucht man entweder Fensterfalzlüfter oder eine Lüftungsanlage.Eine Be- (und Entflüftungs) Anlage ist auch keineswegs Pflicht oder "hat man die". Eine Lüftungsanlage macht Sinn ja. Warum es jetzt relevant ist, dass man nicht in jedem Raum Zu- und Abluft hat? Der Rest mit abgezogener Luft usw. macht wenig Sinn.
Es ist in sofern Relevant da es in dem Post auf den ich mich bezogen habe, so rüber kam als würde er davon ausgehen das sich in jedem Raum zu und Abluft befindet und somit "seiner Meinung nach" direkt die Warme Luft wieder abgezogen wird ! Was nicht der fall ist.
"Funktion Abluftwärmepumpe" steht da ! Soll ein Hinweis darauf sein sich evtl. noch mal die Funktionsweise einer Abluftwärmepumpe durchzulesen.Am ende schreibst noch mal "(Abluftwärmepumpe!". In welchem Zusammenhang? Eine Abluftwärmepumpe in einem KfW 55 Haus macht keinen Sinn, aber ob du das erklären willst versteht man nicht.
Zu pauschalisieren das eine Abluftwärmepumpe keine Sinn macht in einem KFW 55 finde ich auch fragwürdig aber gut.