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Auch potenzielle Käufer oder Nachmieter dürfen keine Bilder in den Privaträumen des Mieters machen. Nimmt ein Vermieter Fotos von den noch vermieteten Räumlichkeiten auf, verstößt er gegen das Persönlichkeitsrecht der Mieter (Landgericht Frankenthal, Az. 2 S 218/09).
Naja, es gibt immer welche, die sich verfolgt fühlen. Zum Glück reagieren die meisten Mieter verständnisvoll und nicht immer mit dem Agro-Gen „mit mir nicht“. Denn der Mieter ist nicht verpflichtet, dem Vermieter das Knipsen zu untersagen ;)
Naja, es gibt immer welche, die sich verfolgt fühlen. Zum Glück reagieren die meisten Mieter verständnisvoll und nicht immer mit dem Agro-Gen „mit mir nicht“. Denn der Mieter ist nicht verpflichtet, dem Vermieter das Knipsen zu untersagen ;)