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CrazyChris
Hallo zusammen,
wir sind aktuell dabei ein Grundstück zu erwerben und haben uns nebenher einige Gedanken über die Positionierung des Hauses und der weiteren Anlagen gemacht.
Ich habe mal einen Ausschnitt des Bebauungsplan mit meinen eigenen, ganz grob eingezeichneten Gedanken hochgeladen.
Der Bebauungsplan gibt eigentlich nur das Baufenster (Baugrenze, keine Baulinie) und die Firstausrichtung vor. Die umlaufenden Straßen unten und links sind ein und die selbe, insofern dürfte es ja egal sein, wohin ich meine Einfahrt bzw. den Hauszugang mache.
Das Baufenster umfasst eine Fläche von ca. 16,5*14m (unter Abzug der 3m Mindestabstand zum rechten Nachbar bleiben also noch 13,5m*14m übrig. Ich rechne mit einem Hausmaß von 11*9m
Nach meinem Kenntnisstand und gem. Rheinland-pfälzischer Landesbauordnung kann ich die Garage (wird wohl eine Doppelgarage werden) bis an die Grenze des Nachbargrundstücks bauen?
Bei der Terrasse bin ich mir allerdings unschlüssig. Muss die innerhalb des Baufensters liegen? Gem. § 62 der Landesbauordnung ist eine Terrasse genehmigungsfrei. Ich will da eigentlich nur auf ein paar qm lose Steinplatten hinlegen, wenn das ins Baufenster muss, wirds eng
Haltet Ihr meine "grobe" Anordnung für zulässig und sinnvoll?
Vorab schon mal ein schönes Wochenende!
wir sind aktuell dabei ein Grundstück zu erwerben und haben uns nebenher einige Gedanken über die Positionierung des Hauses und der weiteren Anlagen gemacht.
Ich habe mal einen Ausschnitt des Bebauungsplan mit meinen eigenen, ganz grob eingezeichneten Gedanken hochgeladen.
Der Bebauungsplan gibt eigentlich nur das Baufenster (Baugrenze, keine Baulinie) und die Firstausrichtung vor. Die umlaufenden Straßen unten und links sind ein und die selbe, insofern dürfte es ja egal sein, wohin ich meine Einfahrt bzw. den Hauszugang mache.
Das Baufenster umfasst eine Fläche von ca. 16,5*14m (unter Abzug der 3m Mindestabstand zum rechten Nachbar bleiben also noch 13,5m*14m übrig. Ich rechne mit einem Hausmaß von 11*9m
Nach meinem Kenntnisstand und gem. Rheinland-pfälzischer Landesbauordnung kann ich die Garage (wird wohl eine Doppelgarage werden) bis an die Grenze des Nachbargrundstücks bauen?
Bei der Terrasse bin ich mir allerdings unschlüssig. Muss die innerhalb des Baufensters liegen? Gem. § 62 der Landesbauordnung ist eine Terrasse genehmigungsfrei. Ich will da eigentlich nur auf ein paar qm lose Steinplatten hinlegen, wenn das ins Baufenster muss, wirds eng
Haltet Ihr meine "grobe" Anordnung für zulässig und sinnvoll?
Vorab schon mal ein schönes Wochenende!