Wird geregelt unter Par. 23
Richtig.
Wenn die Terrasse eine Nebenanlagen ist
, was sie in diesem Fall aber leider nicht ist, da sie unmittelbar am Haus anschließt. Daher genießt sie auch nicht die Privilegien des §19 (4) und darf zu keiner Überschreitung der Grundflächenzahl führen.
Ich hatte sie fälschlicherweise als Gebäudeteil definiert.
richtigerweise
Allerdings würde ich das vom Bauamt absegnen lassen.
Guter Vorschlag. Ich kenne jetzt nicht die Details zu
@Zaba12 's Bauvorhaben, insbesondere den Bebauungsplan nicht, aber wenn hier keine Angaben zu Terrassen gemacht werden, hat er Glück gehabt, dass seine Sachbearbeiter die jüngeren Entscheidungen der Gerichte nicht kennen oder zu Gunsten der Bauherren nicht berücksichtigen.
Die Fachwelt ist ziemlich zerstritten bezüglich Terrassen, daher habe ich kein Problem damit, die Terrasse aus dem Bauantrag herauszuhalten und nach dem letzten Besuch des Baukontrolleurs genehmigungsfrei zu errichten. Das Risiko, dass sich jemand daran stört, ist sehr gering. Legalisiert i
Grundflächenzahl nach Baunutzungsverordnung
Was meinst Du damit? Die Grundflächenzahl muss im Bebauungsplan festgesetzt sein, sonst wäre es kein qualifizierter Bebauungsplan, was sehr unwahrscheinlich ist.
Gibt's im Bebauungsplan Festsetzungen zu Garagen und Stellplätzen?