Y
Yosan
Hallo, ich hoffe das ist das passende Unterforum.
Wir waren vor Weihnachten beim Notar und haben den Kaufvertrag für ein Grundstück und gleichzeitig auch die Dinge für die Grundschuldeintragung unterschrieben. Bis heute hat der Notar aber offenbar immer noch nichts an die Gemeinde geschickt, dass die vom Vorkaufsrecht zurück tritt (es ist aber sicher, dass sie das Grundstück nicht will). Kann die Grundschuld erst danach eingetragen werden oder geht das unabhängig vom Vorkaufsrecht? Ich fürchte sonst, dass sich unser Baubeginn verzögern könnte wenn die Grundschuld nicht rechtzeitig eingetragen ist.
Die sehr liebe Frau auf der Gemeinde weiß bescheid und sagte, sie würde es soforr bearbeiten sobald was ankommt aber wenn der Notar nix schickt, kann sie ja auch nichts machen...
Wir waren vor Weihnachten beim Notar und haben den Kaufvertrag für ein Grundstück und gleichzeitig auch die Dinge für die Grundschuldeintragung unterschrieben. Bis heute hat der Notar aber offenbar immer noch nichts an die Gemeinde geschickt, dass die vom Vorkaufsrecht zurück tritt (es ist aber sicher, dass sie das Grundstück nicht will). Kann die Grundschuld erst danach eingetragen werden oder geht das unabhängig vom Vorkaufsrecht? Ich fürchte sonst, dass sich unser Baubeginn verzögern könnte wenn die Grundschuld nicht rechtzeitig eingetragen ist.
Die sehr liebe Frau auf der Gemeinde weiß bescheid und sagte, sie würde es soforr bearbeiten sobald was ankommt aber wenn der Notar nix schickt, kann sie ja auch nichts machen...