Ein Doppelhaus mit mehreren Einheiten erlaubt?

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D

dobbelhaus

Hallo,

ich habe zwar bei meinem Architekten nachgefragt, er hat den Bebauungsplan überflogen und gesagt „kein Problem“ aber dennoch möchte ich ganz sicher gehen, da die Sache nicht so einfach scheint. Es gibt wohl Gerichtsurteile darüber, einige davon gelesen, leider nicht schlauer geworden.

Ich möchte auf dem markierten Grundstück in NRW in einem Neubaugebiet ein „Doppelhaus“ mit zwei Eingangstüren und insg. 4 Wohneinheiten bauen. Jede Hälfte dieses Doppelhauses soll aus 2 fast Vollgeschossen + 1 Dachgeschoss bestehen. Erdgeschoss stellt eine Wohnung dar, OG sowie DG zusammen eine weitere Wohnung.

Es werden natürlich alles vorgegebenen Maße, Abstände usw. eingehalten.

Es geht lediglich darum, ob so ein Haus mit 4 Wohnungen auf diesem Grundstück gebaut werden darf.

Ich lade die relevanten Auszüge vom Bebauungsplan hoch und würde gerne Eure Meinung dazu haben.

Danke!
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E

Escroda

dennoch möchte ich ganz sicher gehen
Die ganze Sicherheit erwartest Du doch nicht hier im Forum? Ich kann die Aussage deines Architekten bestätigen, aber ganze Sicherheit erreichst Du nur mit einer planungsrechtlichen Bauvoranfrage.
Es gibt wohl Gerichtsurteile darüber
Worüber?
Wegen der fehlenden baurechtlichen Definition der Begriffe Einzelhaus, Doppelhaus, Reihenhaus gibt es zwar immer wieder Verwirrung, fast immer aber im Zusammenhang mit den Wohneinheiten, die in "deinem" Bebauungsplan gar nicht vorkommen. Daher kann ich nicht nachvollziehen, was Du für problematisch hältst.

Planungsrechtlich handelt es sich bei deinem Vorhaben um ein Einzelhaus, da es zu allen Grundstücksgrenzen die Abstandsflächen einhält. Dein Einzelhaus besteht aus zwei Wohngebäuden, in denen sich jeweils zwei Wohneinheiten befinden.
 
D

dobbelhaus

Die ganze Sicherheit erwartest Du doch nicht hier im Forum? Ich kann die Aussage deines Architekten bestätigen, aber ganze Sicherheit erreichst Du nur mit einer planungsrechtlichen Bauvoranfrage.

Worüber?
Wegen der fehlenden baurechtlichen Definition der Begriffe Einzelhaus, Doppelhaus, Reihenhaus gibt es zwar immer wieder Verwirrung, fast immer aber im Zusammenhang mit den Wohneinheiten, die in "deinem" Bebauungsplan gar nicht vorkommen. Daher kann ich nicht nachvollziehen, was Du für problematisch hältst.

Planungsrechtlich handelt es sich bei deinem Vorhaben um ein Einzelhaus, da es zu allen Grundstücksgrenzen die Abstandsflächen einhält. Dein Einzelhaus besteht aus zwei Wohngebäuden, in denen sich jeweils zwei Wohneinheiten befinden.

Bauvoranfrage habe ich nicht schriftlich gestellt aber bei unseren zwei Beratungsgesprächen mit den Beamten vom Bauamt habe mehrfach erwähnt, dass in diesem Haus mehrere Wohneinheiten geben wird. Da hat man aber nichts dagegen gesagt und ich habe mir auch nichts dabei gedacht bis ich gestern gelesen habe, dass ein Einzelhaus mit mehreren Wohneinheiten ein Mehrfamilienhaus sein könnte etc. aber viele Gerichtsurteile sprechen dagegen und gaben den Häuslebauern recht.

Mir ist aber auch inzwischen klar, dass mein Vorhaben ein „Einzelhaus“ darstellt mit zwei Gebäuden und insgesamt vier Wohneinheiten. Ich bin die ganze Zeit von einem Doppelhaus ausgegangen.

Mit den Stellplätzen ist das kein Problem, es werden auch vier geben sowie zwei Garagen.

Ich habe aber auch gelesen, dass zumindest in NRW ab Januar 2019 Stellplatzpflicht weggefallen ist, Nur so am Rande erwähnt.
 
Zuletzt aktualisiert 28.12.2024
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