BEV insolvenz

Dr Hix

Dr Hix

Du hast also somit forderungen, die du im insolvenzverfahren anmelden kannst.
Woraus schließt du das? Es geht doch um das Entstehen der Forderung, nicht um den Zahlungszeitpunkt. entstanden ist der Bonus durch Vertragsschluss und anschließend durch das Erfüllen etwaiger, mutmaßlich in den AGB geregelter, Voraussetzungen wie beispielsweise die Dauer der vergangenen Vertragslaufzeit.

Im Übrigen hilft es nicht weiter hier mit irgendwelchen FAQs für Kunden, für die der Zug bereits abgefahren ist zu hantieren. Er hat den Vorteil, dass sein Geld noch nicht auf deren Konto verschollen ist, das sollte er nutzen.
 
M

matte

Der %-Bonus is mir eh auch egal. Mir geht´s rein um den Sofortbonus.
Ich hab dazu jetzt auch mal die Verbraucherzentrale kontaktiert. Sogar die empfehlen einem, lieber mal die letzten Lastschriften rückbuchen zu lassen.
In meinem Fall soll ich durchaus auch Gas mit Strom gegenrechnen.

Ich geh´s also jetzt so an:

- Ich lass mir die letzte Abschlagszahlung für Gas und Strom zurückbuchen.

- Dann schauts so aus, dass ich inkl. Boni bei Strom 149,26 zurück bekäme, bei Gas 163,81€ nachzahlen müsste.
Problem dabei ist, dass ich die Zustandszahl sowie den Brennwert beim Gas noch nicht weiß, wodurch meine Berechnung noch falsch ist.

- Jedenfalls warte ich die Abrechnungen der BEV ab, um diese 2 Werte zu bekommen.
Meine Aufstellung um diese 2 Werte berücksichtigt wird dann auch mit der Stromrechnung verrechnet, sodass ich dem Laden (Laut momentaner berechnung) noch 14,55€ schulde. Das wird dann auch überweisen.

- Zusätzlich schicke ich dem Insolvenzverwalter dann auch meine Aufstellung.

Dann sehe ich weiter, was passiert.
 
S

Snowy36

Wo genau muss man da seine Forderungen hin schicken weiß das jemand ? Wie trägt man sich in diese Insolvenztabelle ein ?
 
M

matte

Eine Anmeldung allfälliger Forderungen zur Insolvenztabelle wird erst nach der Eröffnung des Verfahrens möglich sein. Hierzu wird – nach der Verfahrenseröffnung – eine gesonderte schriftliche Aufforderung erfolgen. Den Aufforderungen wird dann der aktuelle Stand der Abrechnungen zugrunde liegen.
Bitte warten Sie den Erhalt des Aufforderungsschreibens ab, das Sie nach Eröffnung erhalten werden.
 
andimann

andimann

Moin,


Bin/war auch als Stromkunde bei der BEV. Da ich davon ausgehe, dass du als Privatmensch als Nummer 354468 der Forderungsliste bei der Insolvenz leer ausgehst, stellt sich eigentlich nur die Frage nach Schadensbegrenzung.

Unser Vertrag wäre ohnehin in 2 Monaten ausgelaufen, den Sofortbonus haben wir schon bekommen. Da die aber hohe Abschläge angesetzt haben, werden wir da noch einiges an Guthaben haben, was man nun natürlich in den Wind schreiben kann. Von dem 15 % Bonus nach Ablauf von 12 Monaten reden wir erst gar nicht.


Die Stadtwerke haben mich nun schon angeschrieben und nach dem aktuellen Zählerstand gefragt:

Da kommt die Frage auf: Was passiert eigentlich, wenn ich nun mal meinen aktuelles „Guthaben“ halbwegs korrekt ausrechne und das auf dem Zählerstand draufrechne?

Sprich, ich komme z.B. bei der Berechnung auf ein „Guthaben“ von etwa 250 Euro und melde den Stadtwerken (natürlich rein aus Versehen) einen Zählerstand von 1000 kWh mehr als ich derzeit habe. Diese 1000 kWh sind somit mein „Guthaben“ was ich so mitnehmen kann zum nächsten Anbieter.


Übersehe ich da was?


Und an alle, die da nun „BÖSE“ schreien wollen:

Da die Stadtwerke uns ständig mit viel zu hohen Stromverbrauchsschätzungen nerven (wir hatten mehrere Wasserschäden mit entsprechendem Stromverbrauch für Trocknungsequipment, was die aber trotz schriftlicher Nachweise konsequent ignorieren) und damit für unsere zu hohen Abschlagszahlungen verantwortlich sind, ist mein Mitleid da sehr gering ausgeprägt.


Gruß,


Andreas
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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