H
haydee
Zur Einschätzung der Insolvenz stimme ich 11ant zu. Wichtig ist, das du auf keinen Fall mehr bezahlst als verbaut ist. Das was auf der Baustelle unverarbeitet liegt kann durch Eigentumsvorbehalt wieder geholt werden
Gehe zum Bauherren-Schutzbund oder zum Fachanwalt und lasse den Zahlungsplan nacharbeiten
Nimm dir einen SV der vor Zahlung überprüft ob a) das Gewerk vollständig erbracht ist b) ohne Mängel
Gehe zum Bauherren-Schutzbund oder zum Fachanwalt und lasse den Zahlungsplan nacharbeiten
Nimm dir einen SV der vor Zahlung überprüft ob a) das Gewerk vollständig erbracht ist b) ohne Mängel