Zaun neben Grundstücksgrenze stellen

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Egberto

Richtiger Hinweis: Der Bebauungsplan beziehungsweise sonstige Gemeindesatzungen gehen vor, was die Art der Grenzbebauung betrifft. Im Übrigen bleibt es aber bei der Mitwirkungspflicht, also Gespräch suchen und abklopfen, was der Nachbar möchte, vielleicht findet suche ja eine Lösung.
 
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Faleha82

Klingt so einfach: Was mir gehört, da kann ich machen, was ich will - ist es aber leider nicht. In Hessen gilt nach dem Nachbarrecht, dass bei zwei benachbart bebauten Grundstücken beide Nachbarn gemeinsam an der Errichtung der Grenzeinrichtung mit wirken müssen (§ 14 Abs. 1 S. 2). Diese ist dann auf der gemeinsamen Grenze zu errichten (§ 14 Abs. 2). Es muss ein ortsüblicher Zaun sein, im Zweifel ein Maschendrahtzaun, 1,2 m hoch (§ 15) und die Kosten haben beide zu tragen (§17).

Zu Deiner Frage: Der Nachbar hat insoweit Recht, als dass der Zaun tatsächlich nicht auf eurem Grund verlaufen darf, sondern auf der gemeinsamen Grenze und dass ihr euch insoweit abstimmen müsst. Es ist nämlich nach der Rechtsprechung nicht zulässig, dass man zum Beispiel auf der Grenze gemeinsam einen Zaun errichtet und dann direkt dahinter auf eigenem Grund eine eigene Abgrenzung, die das Erscheinungsbild konterkariert.

Ich würde also empfehlen nicht einfach drauflos zu bauen sondern tatsächlich weiter das Gespräch zu suchen.
Vielen Dank!
 
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Faleha82

Danke für die Antworten!

Wir sind davon ausgegangen, dass wir auf unserem Grund und Boden einen Zaun errichten dürfen, wie er uns gefällt. Die Nachbarn zur anderen Seite haben das ebenfalls so gemacht. Wir haben nachträglich Randsteine auf unserer Seite setzen lassen. Das war für uns so okay und wir haben das auch nicht weiter hinterfragt.
Aber dann weiß ich jetzt Bescheid und wir kommen um Gespräche mit dem Nachbarn wohl nicht herum.
Vielleicht sollten wir vorsorglich eine Rechtsschutzversicherung abschließen
 
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Faleha82

Was ist denn da los? Gab es kein Gespräch miteinander vor dem Projektstart?
Nein, direkt vorher gab es kein Gespräch.
Der Nachbar ist auch nicht auf einer Wellenlänge mit uns. Es gab schon mehrere blöde Situationen, die ich hier aber nicht näher ausführen möchte.
Mit seinen Nachbarn kann man eben Glück oder Pech haben

Wir werden das jetzt auf jeden Fall klären.
Einen Termin für die Setzung der Grenzpunkte abenwir mit dem Vermessungsbüro ausgemacht. Der Nachbar muss sich jetzt nur noch äußern, ob er den Termin auch wahrnehmen kann.
Danach kann man die Randsteine setzen lassen und sich auf einen Zaun einigen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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