Fehler beim Hausbau - Wie seid ihr damit umgegangen?

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berny

berny

Ich denke, gewisse Sonderausstattungen passen nicht zu einem Standard-Typenhaus eines GUs. Der Aufwand passt nicht zur Standard-Ausschreibung.
Der Bauherr möchte die solide Sicherheit des GUs, aber die moderne Individualität eines Architektenhauses.
Naja Yvonne, das siehst Du vielleicht so. Andere sehen das anders. Ich füge unten mal ein paar Beispielbilder an. Ich bin so ein ganz komischer, saukomlizierter, anspruchsvoller Typ: Ich gebe fehlerfreie, rissfreie Geldscheine und hätte dafür gerne fehlerfreie, rissfreie Wände. That`s it. Ich finde eigentlich nicht, dass das irgendwie ein überspitzter Anspruch im Sinne eines höchstwertigen Architektenhauses ist; fände rissfreie Decken und Wände eigentlich Standard. Nun habe ich also die abgebildeten Wände/ Decken. Der GU sagt: Nicht mein Problem, ich habe Dir doch die Wände/ Decken nicht vergibst?! Das hast doch Du als Bauherr bauseits selber machen lassen? Er hat Recht: Ich hatte ihn als GU um ein Angebot für das Vergipsen in "glatter Qualität" und auch Streichen in Weiss gefragt. Dazu alle Fussböden in Vinyl. Sein "Angebot": 30 K. Ich: Oh! Er: Aber frag`doch meinen Subunternehmer, der Dir die Gipskartonplatten in meinem Auftrag sowieso an die Decke schraubt, direkt an. Den würde ich eh beauftragen. Leider müsste ich dann aber einen Aufschlag auf den Preis machen, wegen Verwaltungskosten und so. Der macht es Dir direkt beauftragt deutlich billiger. Ich (Depp!!!) frag`den Maler- Sub also direkt an: Er: Kein Problem, machen wir andauernd so, kostet 8 K. Ich: Wo muss ich unterschreiben?. Das Ergebnis zeigen die Bilder... Nun steh`ich also da. Maler sagt: Hab` alles gemacht wie immer, ich kann nichts für die Risse. GU sagt: Sorry, 1. waren die Malerarbeiten bauseits und 2. ist vielleicht im OG das Bauholz des Bodens darüber nachträglich geschrumpft durch Nachtrocknung. Das ist zwar erklärlich, aber was mache ich als Laie nun? Der GU hätte mir auch bei Vertragsabschluss sagen können, dass man für 2 - 3 K mehr dort oben eine Betondecke machen kann die nicht schrumpft und Risse verursacht. Wäre für mich kein Problem gewesen, er aber sagt nichts. Machen wir doch immer so. Nun habe ich ihm (dies ist nur einer von mehreren kleinen Punkten) eben mal die Schlussrechnung geschrumpft und er klagt. Man wird sehen.
Unser Bau hat weitere ärgerliche, Gott sei Dank nicht superschwere Mängel. Ich weiss, da gibt es wirklich schlimme Fälle manchmal. Trotzdem fühle ich mich an einigen Punkten total vera..... und werde das nicht hinnehmen. Und ich kann nur jedem raten, sich zu wehren so gut es geht. Es ist teilweise eine bodenlose Frechheit, was sich GU und die Mehrzahl der Sub`s so leisten. Ausnahmen bestätigen leider nur die Regel. Ich wünsche denen allen, dass die Baukonjunktur mal wieder so richtig kräftig zurückgeht. Dann kommen sie alle mal wieder runter von Ihrm hohen Ross und geben sich vielleicht wieder mehr Mühe bei ihren Kunden. Ich wünsche das wirklich allen zukünftigen Bauherren. Wird aber wohl noch ein paar Jahre dauern.

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G

guckuck2

Berny, deinen Ärger kann ich verstehen. Aber was kreidest du dem GU nun an? Dass er dir nicht gesagt hat, Betondecke sei besser? Und deswegen behältst du nen Geld ein?

Dass er keine Gewährleistung für nicht beauftragte Leistungen übernimmt, sollte auch klar sein.

Ich verstehe zumindest an dem dir geschilderten Fall überhaupt nicht, was der GU falsch gemacht hat.
Holzdecken sind jetzt nichts ungewöhnliches und dass verschiedene Baustoffe unterschiedlich schwinden = Rissgefahr ist eben so. Da kann man beim Putzen Gewebe einlegen und hoffen, dass es reicht aber auch das ist keine Garantie ohne Risse herauszugehen.
Auch Betondecken sind kein Garant für rissfreie Übergänge zum Mauerwerk.

@ypg
Das Problem ist, dass Qualität erwartet wird, als handele es sich um ein Industrieprodukt. Es handelt sich aber um Handwerk.
 
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L

LuckyDuke

@ypg
Das Problem ist, dass Qualität erwartet wird, als handele es sich um ein Industrieprodukt. Es handelt sich aber um Handwerk.
Und Handwerk kann man nach den Regeln der Technik und nach DIN ausführen oder eben nicht. Hier geht es nicht um überhöhte Ansprüche sondern nur genau darum. Das sollte man noch mal klarstellen, damit hier nichts vermischt wird. Natürlich kann ich mal nett fragen ob der Handwerker mal hier oder da drüber streichen kann, da ne Delle aufputzen oder hier noch ein paar Zentimeter aufmauern ... aber darum geht es hier doch gar nicht.

Manche glauben hier anscheinend mit selbst gebackenem Kuchen sei die Welt zu retten. Sorry, aber so naiv kann man doch echt nicht sein. Der Chef lacht sich ins Fäustchen, dass du die Arbeit von ihm übernimmst und die Handwerker freuen sich natürlich über den Kuchen, aber davon lernen sie auch nicht die Regeln der Technik. Zu glauben die hätten meine Drainage korrekt verlegt, bernys Wände rissfrei aufgebaut, wenn man ihnen einen Kuchen mitgebracht hätte, sorry das kann ich echt nicht mehr ernst nehmen ... und ich kann nur hoffen, dass andere Leser hier das nicht als Maßnahme verstehen um Herr ihrer Mängel zu werden.

Wenn es jeder den Kollegen vom Bau so einfach macht, braucht man sich nicht wundern, dass sie sich über die Zeit immer mehr rausnehmen. Aber backe ruhig weiter deinen Kuchen.

PS: Ein GU macht übrigens meistens den Rohbau selber und nicht über einen Sub, was du meinst ist ein GÜ, der ausschließlich koordiniert. Also ist die Investition genau an die richtige Stelle geflossen ...

Es sind aber auch die Bauherren, die noch nie etwas mit der Branche zu tun gehabt haben, im eigenen Beruf gerne in der letzten Nachkommastelle unterwegs sind (Controller, Ingenieure, Mediziner) und hinterher ne 0,5cm falsch stehende Wand bemängeln oder die Steckdose mit Präzisionsinstrument nachvermessen wollen, mal überspitzt gesagt. Gerade die Ingenieure der Fraktion Spaltmaßfetisch kommen ohne Herzinfarkt selten durch das Bauvorhaben, so mein Eindruck.
Es ist auch nicht alles abrissreif, nur weil die 5 Minuten Onlinerecherche eine andere Ausführung als die vermeintlich Beste darstellt.

Inhaltlich stimme ich dem zwar nicht zu, aber ich kann nur sagen das Problem kommt allein daher, dass die Preise in der letzten Zeit so stark gestiegen sind. Das hat ganz logisch zur Konsequenz, dass zu den Bauherren prozentual immer mehr Gutverdiener wie eben Ingenieure gehören. Dass mit den Preisen auch die Ansprüche steigen sollte eigentlich keinen verwundern ...
 
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berny

berny

@guckguck2: Aber was kreidest du dem GU nun an? Genau das, was ich als sein Verhalten- trickreiches Verweisen auf den ach so günstigen Subunternehmer und danach geht es mich nichts mehr an- beschrieben habe. Das hatte durch den ganzen Bau Methode. Hinterher steht man als Bauherr dann da und weiss nicht, an wen man sich wenden muss. Außerdem: Der GU hätte ja auch sagen können, man muss nach dem Deckenbau ein Jahr warten oder so... keine Ahnung. Auf jeden Fall soll ich jetzt die Beseitigung der Risse bezahlen, das sehe ich einfach nicht ein; ich habe diese Risse doch nicht gemacht.?! Wie gesagt: Rissfreie Geldscheine für ihn >>> also bitte rissfreie Wände für mich.
Holzdecken sind jetzt nichts ungewöhnliches und dass verschiedene Baustoffe unterschiedlich schwinden = Rissgefahr ist eben so. Da kann man beim Putzen Gewebe einlegen und hoffen, dass es reicht aber auch das ist keine Garantie ohne Risse herauszugehen. Auch Du willst mir also erzählen, man muss einfach mit solchen Rissen als Kunde leben? Könntest demnach eigentlich selbst Bauunternehmer sein. Der Maler hat übrigens überall Gewebe eingelegt, davon habe ich lückenlos Fotos. Also hat der GU in irgendeiner Form eine Verschiebung der unter dem Gips liegenden Baustoffe zu verantworten. Details interessieren mich da nicht, ich will keine Risse, egal wo die herkommen. Ist denn das echt so ungewöhnlich??

@LuckyDuke: Sehe ich wie Du, das mit dem selbstgebackenen Kuchen. Manche Firmen reagieren überhaupt nur, wenn sie einen Anwalts- Briefkopf sehen. Es ist leider nach meiner Erfahrung so.
 
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S

Snowy36

Wenn Du Kontrolle über Deine Handwerker haben möchtest, dann musst Du selbst bauen und nicht mit GU. Man hat dann als Bauherr die Wahl. Und dann kann man auch den Handwerker auswählen, der bei Google 4 oder 5 Sterne hat.
Ich hab jetzt 5 meiner Handwerker gegoogelt aus der Region: keinen Google Eintrag. Der der einen Eintrag hatte den haben wir bewertet und weisst du was passiert ist? Er hat bei Yelp die Bewertung löschen lassen mit der Begründung er hätte keinen Auftrag von uns erhalten. Wir haben Yelp geschrieben dass das nicht stimmt, aber wenn der denen mit Anwalt droht was machen die dann ? Löschen den Eintrag ganz genau.

Passend dazu dann 5 Sterne Bewertungen seiner eigenen Bauleiter, richtig großes Kino.
 
S

Snowy36

So unterschiedlich kann man denken - wir haben Freude am Bau und das zum 2. Mal.



Schlichtungsstelle, Ombudsmann und Handwerkskammer sind Anlaufstellen bei Pfusch und gescheiterter Kommunikation mit dem Handwerker.
Haben uns bei der Handwerkskammer gemeldet mit der Info, dass der jedes Mal ( bei mehreren Neubauten) nicht nach den a.R.d.T baut und einfach baut was er meint. Hat die gerade 0,0 interessiert. Selbst der Hersteller der Materialien hatte zugesagt den Handwerker nachzuschulen, so schlecht war der und behauptet aber weiter er sei der Beste unter der Sonne.

Und die beiden anderen Stellen helfen dir vielleicht bei der Kommunikation und der Durchsetzung der Ansprüche, faktisch erleidet der Handwerker aber leider keinerlei "Bestrafung".

Man kann sich einfach dagegen nicht wehren diese Erfahrung hab ich leider machen müssen. Man denkt immer es gäbe da so viele Möglichkeiten wie Bewertungen, Gerichte, Handwerkskammer etc....aber wenn man die dann braucht ist keiner da.....

Und ich bin da ganz bei Berny.....wenn gewisse Bauweisen Nachteile haben (wie zB vermehrte Möglichkeit von Rissen) dann will ich das mir der Handwerker das sagt! Dann kann ich selber entscheiden ob ich die Nachteile in Kauf nehme oder nicht. Aber einfach mache, du selber hast keine Ahnung u hinterher sagen: ja mei is halt so bei Holzdecke....ja danke dann brauch ich keinen GU dann kann ich selber irgendwen beauftragen u hoffen dass alles klappt.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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