J
jucre45
Hi zusammen,
ich werde aus den Gesetzestexten nicht so ganz schlau bzw. macht es für mich keinen Sinn, von daher würde ich mich freuen, wenn mir das eventuell jemand erläutern könnte.
Unser Nachbar hat uns auf die Grundstücksgrenze eine 9m Fertiggarage gepflanzt, das ist rechtlich wasserdicht. Da er aber Hunde hat wird er rechts und links von der Garage nun einen Zaun auf die Grenze setzen. Darf er das bzw. muss ich das Spiel mitmachen? Bezahlen werde ich das sicher nicht, da wir keinen Zaun sondern eine Hecke möchten. Eventuell möchte er den Höhenunterschied zwischen den Grundstücken noch mit L-Steinen ausgleichen, macht für mich bei einem Unterschied von 20cm keinen Sinn. Muss er diese dann auf seinem Grundstück setzen oder darf er das auch auf der Grenze machen?
Und zum Abschluss und leider finde ich das bisher nur für Einfriedungen: Hätte er es uns anzeigen müssen, das er die Garage auf die Grenze setzt?
Für einige mag das nach Kindergarten klingen (und vermutlich ist es das auch), aber wir sind derzeit etwas auf brass das wir von jahrelangen "Freunden" so vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Die Garage schränkt uns schon sehr ein, da möchte ich ungern noch weitere unliebsame Kompromisse eingehen. Vor allem weil wir Gefahr laufen, das der nächste Nachbar an der Stirnseite uns einen ähnlichen Betonklotz vor die Nase setzt.
ich werde aus den Gesetzestexten nicht so ganz schlau bzw. macht es für mich keinen Sinn, von daher würde ich mich freuen, wenn mir das eventuell jemand erläutern könnte.
Unser Nachbar hat uns auf die Grundstücksgrenze eine 9m Fertiggarage gepflanzt, das ist rechtlich wasserdicht. Da er aber Hunde hat wird er rechts und links von der Garage nun einen Zaun auf die Grenze setzen. Darf er das bzw. muss ich das Spiel mitmachen? Bezahlen werde ich das sicher nicht, da wir keinen Zaun sondern eine Hecke möchten. Eventuell möchte er den Höhenunterschied zwischen den Grundstücken noch mit L-Steinen ausgleichen, macht für mich bei einem Unterschied von 20cm keinen Sinn. Muss er diese dann auf seinem Grundstück setzen oder darf er das auch auf der Grenze machen?
Und zum Abschluss und leider finde ich das bisher nur für Einfriedungen: Hätte er es uns anzeigen müssen, das er die Garage auf die Grenze setzt?
Für einige mag das nach Kindergarten klingen (und vermutlich ist es das auch), aber wir sind derzeit etwas auf brass das wir von jahrelangen "Freunden" so vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Die Garage schränkt uns schon sehr ein, da möchte ich ungern noch weitere unliebsame Kompromisse eingehen. Vor allem weil wir Gefahr laufen, das der nächste Nachbar an der Stirnseite uns einen ähnlichen Betonklotz vor die Nase setzt.