Baugenehmigung, Umnutzung

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S

Sani2205

Hallo,

ich bin ganz neu hier im Forum und brauche mal ein wenig Hilfe.

Mein Mann (Klimameister) und ich überlegen einen 4-Seiten-Hof zu erwerben. Auf dem Objekt stehen ein Einfamilienhaus mit 250 qm Wohnfläche sowie zwei große Scheunen.

Unser Gedanke war es, das Einfamilienhaus in 2 Wohnung zu teilen und die untere Wohnung zu vermieten.

Weiterhin soll eine Scheune zu 2 Wohnungen umgebaut werden.

Jetzt meine Frage:

Welche Genehmigung benötigen wir vom zuständigen Bauamt?

Müssen wir für das Einfamilienhaus (später Zweifamilienhaus) eine Nutzungsänderung beantragen?

Bei der Scheune brauchen wir ja auf jeden Fall eine Genehmigung, richtig?

Was müssen wir noch beachten?


Vielen Dank erst mal.
 
N

nordanney

Welche Genehmigung benötigen wir vom zuständigen Bauamt?
Baugenehmigung. Falls im Außenbereich, dann annähernd unmöglich zu erreichen.

Müssen wir für das Einfamilienhaus (später Zweifamilienhaus) eine Nutzungsänderung beantragen?
Ist das Haus denn als Einfamilienhaus genehmigt? Dann zunächst nicht. Allerdings dann, wenn Ihr die Nutzung ändert (= Zweifamilienhaus).
 
wpic

wpic

Sie müssen von Anfang an mit einem Architekten zusammenarbeiten. Sie benötigen zunächst eine Kaufberatung zu dieser Immobilie, damit Sie entscheiden können, ob Sie sich das Bauvorhaben leisten können/wollen. Im Zusammenhang mit dieser Kaufberatung sollte der Architekt auch bei den zuständigen Behörden die Bau- und planungsrechtliche Situation als Erstinformation klären, um tendenziell sicher zu gehen, das Ihre Umnutzungsvorstellungen an diesem Ort grundsätzlich genehmigungsfähig sind.

Nach Ihrer Beschreibung kann es z.B. ein Hof im sog. Außenbereich sein, in dem nach § 35 Baugesetzbuch verfahren werden muss und bei dem ggf. Einschränkungen bei Umbau, Erweiterung und Umnutzung gelten. Sämtliche Vorhaben sind Umnutzungen (Umwandlung Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus, Umnutzung Scheune zu Wohnhaus) und damit bauantragspflichtig. Dafür benötigen Sie einen Architekten.

Das Thema "Scheunenumbau" verlangt besondere Fachkenntisse des Architekten, auch bereits bei der Einschätzung der Bausubstanz auf die Eignung für das Umbauvorhaben, Stichwort "Fundamentierung" z.B.

Sie sollten das Objekt nicht kaufen, ohne diese Punkte mit einer gutachterlichen Fachberatung geklärt zu haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
E

Escroda

In Hessen gilt das gleiche Baugesetzbuch wie in den anderen Bundesländern. wpic vermutete Außenbereich, und das ist bundesweit §35 Baugesetzbuch.
 
Zuletzt aktualisiert 01.12.2024
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