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goalkeeper
Hallo zusammen,
wir sind uns eigentlich mit unserem zukünftigen GU einig, lassen noch den Vertrag durch einen Fachanwalt sowie einem befreundeten Architekten prüfen und dann wären wir schon soweit.
Allerdings hat sich unser Notartermin grob in Richtung Ende Juni/Anfang Juli verschoben. Wir werden ein gemeindeeigenes Grundstück kaufen.
Allerdings hat uns der GU bereits mitgeteilt, dass dann der Rohbau definitiv nicht mehr in diesem Jahr beendet werden kann, da er es dann zeitlich nicht mehr schafft. Somit verschiebt sich durch den Winter dann das komplette BV um etliche Monate. Allerdings brauchen wir zwingend Platz, da weiterer Nachwuchs unterwegs ist.
Er würde uns im Vertrag ein Rücktrittsrecht zugestehen, sollte aus irgendwelchen Gründen der Grundstückskauf platzen - die bis dahin angefallenen Kosten, vermutlich 3,5 % der Gesamtsumme, müssen wir dann natürlich tragen.
Die Frage ist nun, ob es aus irgendwelchen anderen Gründen noch problematisch werden könnte, den Werkvertrag vorm Notartermin für das Grundstück abzuschließen?
Unser Baufinanzierer sieht es unkritisch, da wir die 3,5 % aus unserem Eigenkapital finanzieren würden und die Finanzierung erst mit dem Grundstückskauf starten würde.
Was denkt ihr?
wir sind uns eigentlich mit unserem zukünftigen GU einig, lassen noch den Vertrag durch einen Fachanwalt sowie einem befreundeten Architekten prüfen und dann wären wir schon soweit.
Allerdings hat sich unser Notartermin grob in Richtung Ende Juni/Anfang Juli verschoben. Wir werden ein gemeindeeigenes Grundstück kaufen.
Allerdings hat uns der GU bereits mitgeteilt, dass dann der Rohbau definitiv nicht mehr in diesem Jahr beendet werden kann, da er es dann zeitlich nicht mehr schafft. Somit verschiebt sich durch den Winter dann das komplette BV um etliche Monate. Allerdings brauchen wir zwingend Platz, da weiterer Nachwuchs unterwegs ist.
Er würde uns im Vertrag ein Rücktrittsrecht zugestehen, sollte aus irgendwelchen Gründen der Grundstückskauf platzen - die bis dahin angefallenen Kosten, vermutlich 3,5 % der Gesamtsumme, müssen wir dann natürlich tragen.
Die Frage ist nun, ob es aus irgendwelchen anderen Gründen noch problematisch werden könnte, den Werkvertrag vorm Notartermin für das Grundstück abzuschließen?
Unser Baufinanzierer sieht es unkritisch, da wir die 3,5 % aus unserem Eigenkapital finanzieren würden und die Finanzierung erst mit dem Grundstückskauf starten würde.
Was denkt ihr?