Feedback zur Grundstücksauswahl

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S

-SCEPS-

Guten Abend,

ich bin schon seit einiger Zeit stiller Mitleser.

Wir haben uns vor ein paar Wochen auf diverse Grundstücke in einem Neubaugebiet beworben. Leider hat es im 1. Anlauf nicht geklappt. Nun dürfen wir uns innerhalb der nächsten Tage auf die verbliebenen Grundstücke bewerben.

Bebauungsplan/Einschränkungen
Grundflächenzahl: 0,4
Geschossflächenzahl: 0,8
Geschossigkeit: 2 Vollgeschosse (zusätzliches Staffelgeschoss ist zulässig)
Dachform: Flachdach
Energiestandard: mind. KFW 55
Energieträger: Photovoltaik-Anlage und Luft-Wasser-Wärmepumpe oder Sole-Wasser-Wärmepumpe

Bauen wollen wir für uns (2 Erwachsene, 2 Kinder) ein ca. 140-155 m² Haus. Die Grundstücke größer 500 m² scheiden leider aus, da diese das Gesamtbudget sprengen würden.

Wir sind die Grundstücke auch mal durchgegangen:

F1.1:
Grundstücksgröße: 18,0 x 23,7 Meter
Baufenster: 15,0 x 12,0 Meter
Grenzabstand: die typischen (seitlichen) 3 Meter und 8,7 Meter zur südlichen Straße
- die Häuser südlich sind ca. 20 Meter entfernt
- die Zufahrt muss vom Süden erfolgen
- langer Weg für die Versorgungsleitungen, HAR dann möglicherweise im Süden?
- Einfriedung müsste noch geklärt werden: Vorgarten darf nur Max. 1,20 Meter haben ... ist dies ein Vorgarten?
+ das Haus könnte flexibel platziert werden
+ zum Westen hin kein direkter Gebäude
-/+ angrenzender öffentlicher Quartiersplatz (mit ein paar Bäumen und Bänken)

F1.2:
Grundstücksgröße: 17,0 x 23,8 Meter
Baufenster: 17,0 x 12,0 Meter
Grenzabstand: die typischen (seitlichen) 3 Meter und 8,7 Meter zur südlichen Straße
- die Häuser südlich sind ca. 20 Meter entfernt
- die Zufahrt muss vom Süden erfolgen
- langer Weg für die Versorgungsleitungen, HAR dann möglicherweise im Süden?
- Einfriedung müsste noch geklärt werden: Vorgarten darf nur Max. 1,20 Meter haben ... ist dies ein Vorgarten?

F1.3:
Grundstücksgröße: 17,4 x 23,8 Meter
Baufenster: 14,4 x 12,0 Meter
Grenzabstand: die typischen (seitlichen) 3 Meter und 8,7 Meter zur südlichen Straße
- die Häuser südlich sind ca. 20 Meter entfernt
- die Zufahrt muss vom Süden erfolgen
- langer Weg für die Versorgungsleitungen, HAR dann möglicherweise im Süden?
- Einfriedung müsste noch geklärt werden: Vorgarten darf nur Max. 1,20 Meter haben ... ist dies ein Vorgarten?
- die angrenzenden öffentlichen Stellplätze könnten ggf. stören (an- und abfahren, Türen auf und zu)
+ sehr ruhig in der hintersten Ecke des Neubaugebietes

F1.4:
Grundstücksgröße: 14,7 x 26,8 Meter
Baufenster: 11,7 x 12,0 Meter
Grenzabstand: die typischen 3 Meter
- die Häuser südlich sind ca. 17 Meter entfernt
- fraglich ob man die Garage im Osten außerhalb der Baufensters und direkt angrenzend zur Straße bauen darf

F1.5:
Grundstücksgröße: 14,0 x 26,8 Meter
Baufenster: 14,0 x 12,0 Meter
Grenzabstand: die typischen 3 Meter
- die Häuser südlich sind ca. 17 Meter entfernt

F1.6:
Grundstücksgröße: 14,7 x 26,8 Meter
Baufenster: 11,7 x 12,0 Meter
Grenzabstand: die typischen 3 Meter
- die Häuser südlich sind ca. 17 Meter entfernt
+ zum Westen hin kein direkter Gebäude
-/+ angrenzender öffentlicher Quartiersplatz (mit ein paar Bäumen und Bänken)

F2.1:
Grundstücksgröße: 15,5 x 24,0 Meter
Baufenster: 12,5 x 13,0 Meter
Grenzabstand: die typischen 3 Meter
+ Abstand zum gegenüberliegendem Haus (E5) ca. 33 Meter (jeweils 11 Meter Garten plus 11 Meter Grünstreifen)
- in E5 wird auf der Höhe ein 3er-Reihenhaus gebaut, plus Staffelgeschoss (Balkon jedoch in Richtung SW)
- die angrenzenden öffentlichen Stellplätze könnten ggf. stören (an- und abfahren, Türen auf und zu)
- Zufahrt zum Quartier mit 23 Häusern

F3.2-5:
Grundstücksgröße: 18,6 x 26,8 Meter
Baufenster: 18,6 x 15,0 Meter
Grenzabstand: die typischen 3 Meter und 5 Meter zur südlichen Straße und 6,8 Meter zur nördlichen Grundstücksgrenze
+ 11 Meter Grünstreifen (zzgl. eines Radwegs) im Norden
+ das Haus könnte flexibel platziert werden
- Nord-Garten
-/+ oder alternativ im Norden, Westen und Süden jeweils einen ca. 7 Meter Garten-Streifen, bei einer Länge von 26,8 Meter (zzgl. des Grünstreifens)

Vielleicht kommen wir am Ende aber auch zum Ergebnis, dass alle verbliebenen Grundstück nichts halbes und nichts ganzes sind.

Welche Grundstücke würdet Ihr bevorzugen oder als nicht so optimal sehen?

Ich freue mich auf euer Feedback.
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Zuletzt bearbeitet:
Y

ypg

Hellgrau ist Gemeinschaftsfläche? Mit Begrünung bzw Schotter?

Dunkelgrau? Eigentumsparkplätze, Besucherparkplätze oder Garagen?
 
S

-SCEPS-

Hellgrau ist Gemeinschaftsfläche? Mit Begrünung bzw Schotter?
Das hellgraue bei F1.6 ist ein öffentlicher gepflasterter Quartiersplatz mit ein paar Bänken und Bäume. Im Neubaugebiet gibt es bei den meisten Baufeldern einen solchen Platz.
Da kann sich natürlich die Dorfjugend treffen, da kann aber auch nichts los sein.
Dunkelgrau? Eigentumsparkplätze, Besucherparkplätze oder Garagen?
Das sind bei F2.1 und F1.3 öffentliche Stellplätze.
 
Y

ypg

Und wo müssen bei Euch die Terrassen liegen? Innerhalb des Baufensters oder dürfen sie auch drüber?
 
S

-SCEPS-

Und wo müssen bei Euch die Terrassen liegen? Innerhalb des Baufensters oder dürfen sie auch drüber?
Hierzu habe ich keine Vorgabe gefunden.
Daher gehe ich davon aus, dass die auch außerhalb des Baufensters sein darf.
Die meisten Baufenster sind auch nur 12 Meter tief und insbesondere bei den schmalen Grundstücken F1.4-6 läuft es auf ein langes Haus hinaus (8-8,7 x 11-12 Meter). Da wäre das Baufenster schon komplett ausgereizt.
Relevant wird es doch meist erst dann, wenn man eine feste Überdachung plant.
 
Zuletzt bearbeitet:
Y

ypg

Ich mach mal einen Vorschlag:
F1.6:
Grundstücksgröße: 14,7 x 26,8 Meter
Baufenster: 11,7 x 12,0 Meter
Grenzabstand: die typischen 3 Meter
- die Häuser südlich sind ca. 17 Meter entfernt
+ zum Westen hin kein direkter Gebäude
-/+ angrenzender öffentlicher Quartiersplatz (mit ein paar Bäumen und Bänken)
Das wäre wohl mein Favorit. Gute Ausrichtung für das Haus auf dem Grundstück, kleiner Weg im Süden, Grünflächen im Westen. Garage im Osten, Terrasse im SW. Angst vor Geräuschkulisse Hätte ich da persönlich nicht. Lärmende Jugendliche können sich überall aufhalten oder nirgends... sollte jetzt hier nicht im Fokus stehen.
Danach kommen die Nachbargrundstücke, wo man bedenken sollte, dass 1.4 ein Eckgrundstück mit Verpflichtungen ist. Das wäre für mich aber kein ko Kriterium.
Nicht optimal, kommen bei mir als vorletztes, würde ich aber nicht ausschließen, wenn es ansonsten keine Grundstücke bei Euch gibt. Es gibt auch schöne Hausentwürfe für diese Ausrichtung - wäre aber Kompromiss!
Vielleicht kommen wir am Ende aber auch zum Ergebnis, dass alle verbliebenen Grundstück nichts halbes und nichts ganzes sind.
Gibt es soviel Alternativen bei Euch? Bei uns gilt: entweder oder... lieber den Spatz in der Hand, als...
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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