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boxandroof
Kann man natürlich auch anders und expliziter regeln, was lt. Antworten einige ja auch gemacht haben. In den Antworten sehe ich das irgendwie nicht berücksichtigt, obwohl das der typische Fall sein dürfte.Wenn es keine weiteren Absprachen oder Ehevertrag gibt, dann berücksichtigt die Zugewinngemeinschaft ja bereits Erbschaften und Vermögen des einen oder anderen vor der Ehe.
Kann man ja machen. Welchen Unterschied macht es aber "am Ende" für den einen oder anderen ohne z.B. vereinbarte Gütertrennung?wenn jemand gern überschwänglich für den Kochtopf einkauft, dann bezahlt er...
Nein, gerade das trennt man kontentechnisch grundsätzlich leider besser, wenn von dem/der einen ein größerer Teil eingebracht wird. Stichwort: Schenkungssteuer.Ein gemeinsames Konto für gemeinsame Anschaffungen -> Haus, Kredit etc sollte sein.