A
Alfgard
"Regeln" gab es ja nicht.
Wie ich schon mal geschrieben habe:
Bzgl. des Bay. Baukindergeldes gibt es eine "Richtlinie"...also gesetzlich fixiert, wo alles genau drin steht, was geht und was nicht.
Auf Bundesebene gibt es sowas nicht. Da ergeben sich die Fördervoraussetzungen aus dem "KfW-Merkblatt".
Die Eingrenzung, dass der Verkauf zwischen Verwandten eines Haushaltsmitgliedes 1. Grades" nicht mehr förderfähig ist, gab es halt vorher einfach nicht.
Insofern ist das einfach zur "Klarstellung" in dem Merkblatt ergänzt worden....das war es.
Nach m. E., wenn es nur eine Klarstellung war, müsste das halt auch schon vorher gelten und nicht ab dem 17.05..
Aber wohl aus "Vertrauensschutz" lässt man halt die Altanträge wohl noch durch.
Wie auch schon gesagt, steht da jetzt weiterhin nicht drin, dass ein Zwischenerwerb zum Ausschluss führt.
Könnte man sich streng genommen auch darauf berufen: "Stand ja nicht im Merkblatt".
Die KfW sieht hier dann halt eine "zivilrechtliche Umgehung", was sie dann bei dem Verkauf von Verwandten vor dem 17.05. auch schon hätten machen können.
Ich sehe es nicht ganz schon schlimm wie Rudolf (habe aber auch nicht soviel investiert). Wir hätten die Immobilie sowieso gekauft und da wäre das Baukindergeld natürlich, gerade bei 5 Kindern, ein nettes "Goodie" gewesen...haben es aber nicht fest eingerechnet.
Ich denke, dass ich wahrscheinlich der Unterschied. Wir hätten es eh so gemacht. Wenn Rudolf die bisherigen Aktionen auch "sowieso" getätigt hätte, dann bräuchte er sich auch nicht so aufregen. Wäre das Baukindergeld auch nur ein Goodie". Wenn natürlich das ganze "Zinoba" nur gemacht wurde, um das Baukindergeld zu erhalten und die Immobilie sonst so nie erworben wurde, hat das natürlich einen Beigeschmack.
Jetzt gibt es das halt für uns nicht....müssen halt so abzahlen.
Haben ja trotzdem viel gespart. Die Eltern haben es "für" uns bereits vor 9 Jahren gekauft und wir über die Miete abbezahlt. Ist inzwischen wohl 200.000 Euro mehr wert.
Wenn wir wirklich jetzt erst Fremd-Kaufen und wohl ca. 400.000 Euro in die Hand nehmen müssten, würde das Baukindergeld mit 85.000,00 Euro auch nicht mehr so viel rausreißen.
So zahl ich noch 100.000 ab und gut ist (wodurch beim Baukindergeld der Staat quasi das Haus abbezahlt hätte)....wäre halt einfach "nett" gewesen.
Wie gesagt, "erschlichen" sehe ich immer anders. Wenn man halt die Förderung kriegt, ist das eben schwarz auf weiß nicht erschlichen.
Die frage ist, was und wie die KfW da prüft.
Der Kauf von Eltern ist halt einfach nachzuweisen.
Wie immer dürfte es so sein, dass die, die "bescheißen" bzw. die Leistung wirklich erschleichen es so geschickt machen, dass die wieder nicht erwischt werden-
Siehe Wohnsitzmeldung.
Wie ich schon mal geschrieben habe:
Bzgl. des Bay. Baukindergeldes gibt es eine "Richtlinie"...also gesetzlich fixiert, wo alles genau drin steht, was geht und was nicht.
Auf Bundesebene gibt es sowas nicht. Da ergeben sich die Fördervoraussetzungen aus dem "KfW-Merkblatt".
Die Eingrenzung, dass der Verkauf zwischen Verwandten eines Haushaltsmitgliedes 1. Grades" nicht mehr förderfähig ist, gab es halt vorher einfach nicht.
Insofern ist das einfach zur "Klarstellung" in dem Merkblatt ergänzt worden....das war es.
Nach m. E., wenn es nur eine Klarstellung war, müsste das halt auch schon vorher gelten und nicht ab dem 17.05..
Aber wohl aus "Vertrauensschutz" lässt man halt die Altanträge wohl noch durch.
Wie auch schon gesagt, steht da jetzt weiterhin nicht drin, dass ein Zwischenerwerb zum Ausschluss führt.
Könnte man sich streng genommen auch darauf berufen: "Stand ja nicht im Merkblatt".
Die KfW sieht hier dann halt eine "zivilrechtliche Umgehung", was sie dann bei dem Verkauf von Verwandten vor dem 17.05. auch schon hätten machen können.
Ich sehe es nicht ganz schon schlimm wie Rudolf (habe aber auch nicht soviel investiert). Wir hätten die Immobilie sowieso gekauft und da wäre das Baukindergeld natürlich, gerade bei 5 Kindern, ein nettes "Goodie" gewesen...haben es aber nicht fest eingerechnet.
Ich denke, dass ich wahrscheinlich der Unterschied. Wir hätten es eh so gemacht. Wenn Rudolf die bisherigen Aktionen auch "sowieso" getätigt hätte, dann bräuchte er sich auch nicht so aufregen. Wäre das Baukindergeld auch nur ein Goodie". Wenn natürlich das ganze "Zinoba" nur gemacht wurde, um das Baukindergeld zu erhalten und die Immobilie sonst so nie erworben wurde, hat das natürlich einen Beigeschmack.
Jetzt gibt es das halt für uns nicht....müssen halt so abzahlen.
Haben ja trotzdem viel gespart. Die Eltern haben es "für" uns bereits vor 9 Jahren gekauft und wir über die Miete abbezahlt. Ist inzwischen wohl 200.000 Euro mehr wert.
Wenn wir wirklich jetzt erst Fremd-Kaufen und wohl ca. 400.000 Euro in die Hand nehmen müssten, würde das Baukindergeld mit 85.000,00 Euro auch nicht mehr so viel rausreißen.
So zahl ich noch 100.000 ab und gut ist (wodurch beim Baukindergeld der Staat quasi das Haus abbezahlt hätte)....wäre halt einfach "nett" gewesen.
Wie gesagt, "erschlichen" sehe ich immer anders. Wenn man halt die Förderung kriegt, ist das eben schwarz auf weiß nicht erschlichen.
Die frage ist, was und wie die KfW da prüft.
Der Kauf von Eltern ist halt einfach nachzuweisen.
Wie immer dürfte es so sein, dass die, die "bescheißen" bzw. die Leistung wirklich erschleichen es so geschickt machen, dass die wieder nicht erwischt werden-
Siehe Wohnsitzmeldung.