Mann darf halt nicht vergessen, da alle (mal pauschalisiert) auf den GU und die Gewerke maulen, das fast alles durch den Bauherren selbst gegengezeichnet wird und durch diesen auch zu prüfen ist. Schlüsselfertig schützt vor Doofheit nicht. :cool:
Klar weil jeder Laie so einfach mal versteht was er da unterzeichnet .... Ironie off .
Wir hatten das Thema schon mal , ich bin immer noch der Meinung ich gehe zum GU so wie ich eben auch zum Arzt gehe . Das sind komplexe Gewerke für die man jahrelange Erfahrung oder ein Studium braucht . Mein Anspruch ist , dass die sich besser auskennen als ich denn die haben das 100 x schon gemacht ich noch keinmal .
Ich bin immer wieder schockiert davon wie alleine einen die Rechtsprechung lässt ....
Wird man zB verklagt weil man wegen eines Mangels eine Rechnung nicht ganz zahlt , dann wird im Verfahren festgestellt es gibt einen Mangel u die Rechnung muss nicht gezahlt werden . Ist der Mangel größer als die einbehaltene Summe und wird das im Verfahren festgestellt , wird nicht etwa diese Summe dann gleich vom Kläger eingefordert . Nö dafür muss man extra Klage einreichen wieder .
Und diese ganzen Fristverlängerungen von denen gesprochen wurde in dem Beitrag die gehören verboten .....
Der GU ist besser gestellt als der Bauherr der in sein Haus nicht einziehen kann .... u lässt die Zeit für sich arbeiten ....