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TwiggyG85
Hallo zusammen,
seit wir uns ein Haus gegönnt haben lese ich sehr viel in diesem Forum. Nun ist der Punkt gekommen, wo mir die SUFU nicht mehr hilft und stelle nun mal aktiv die Frage.
Info vorweg, wir Sanieren unser Haus komplett, vergeben Aufträge eigenständig.
Wir wollen eine Wand fast komplett entfernen und haben somit einen Statiker mit entsprechenden Berechnungen zum Abfangen beauftragt. Wir haben detaillierte Pläne zur Verfügung gestellt sowie unsere Anforderung deutlich mitgeteilt. So weit, so gut. Wir haben das Gutachten bekommen und entsprechend (privat) den Stahlträger bestellt.
Als wir nun mit unserem Maurer vor Ort waren, stellte sich heraus, dass dieser zu kurz ist.
Nach genauer Prüfung des Gutachtens, stellt sich heraus, dass in diesem mit den Maßen den 1.OG statt EG gerechnet wurde. Wir haben den Statiker damit konfrontiert und laut seiner Aussage ist das normal. Diese statische Berechnung sei nur eine grobe Richtung und mit dem Gutachten muss am Bau vor Ort geprüft werden, welche Länge der Träger tatsächlich haben muss. Eine Abweichung von 40cm - 50cm sei normal. Das ausführende Gewerbe muss das überprüfen und es ist für ihn unverständlich, wie wir als Privatperson den Träger bestellen konnten. Dass die Maße mit denen des 1.OGs übereinstimmen sei reiner Zufall. Weiterhin tauchen in den Berechnungen auch Positionen auf, wo mit dem Eigengewicht des Trägers gerechnet wird. Meiner Meinung nach ist doch die ganze Rechnung hinfällig, wenn wir die Länge ändern.
Zuletzt war seine Meinung, wir können jeden beliebigen Architekten fragen, ein Gutachten ist ein Richtwert, das ausführende Gewerbe muss den Träger dann passend bestellen.
Für mich ist das ein Berechnungsfehler. Der Statiker ist stur und bleibt bei seiner Meinung. Bevor ich weitere Schritte einleite wollte ich erst mal das gesammelte Wissen hier befragen.
Vielen Dank und Grüße
seit wir uns ein Haus gegönnt haben lese ich sehr viel in diesem Forum. Nun ist der Punkt gekommen, wo mir die SUFU nicht mehr hilft und stelle nun mal aktiv die Frage.
Info vorweg, wir Sanieren unser Haus komplett, vergeben Aufträge eigenständig.
Wir wollen eine Wand fast komplett entfernen und haben somit einen Statiker mit entsprechenden Berechnungen zum Abfangen beauftragt. Wir haben detaillierte Pläne zur Verfügung gestellt sowie unsere Anforderung deutlich mitgeteilt. So weit, so gut. Wir haben das Gutachten bekommen und entsprechend (privat) den Stahlträger bestellt.
Als wir nun mit unserem Maurer vor Ort waren, stellte sich heraus, dass dieser zu kurz ist.
Nach genauer Prüfung des Gutachtens, stellt sich heraus, dass in diesem mit den Maßen den 1.OG statt EG gerechnet wurde. Wir haben den Statiker damit konfrontiert und laut seiner Aussage ist das normal. Diese statische Berechnung sei nur eine grobe Richtung und mit dem Gutachten muss am Bau vor Ort geprüft werden, welche Länge der Träger tatsächlich haben muss. Eine Abweichung von 40cm - 50cm sei normal. Das ausführende Gewerbe muss das überprüfen und es ist für ihn unverständlich, wie wir als Privatperson den Träger bestellen konnten. Dass die Maße mit denen des 1.OGs übereinstimmen sei reiner Zufall. Weiterhin tauchen in den Berechnungen auch Positionen auf, wo mit dem Eigengewicht des Trägers gerechnet wird. Meiner Meinung nach ist doch die ganze Rechnung hinfällig, wenn wir die Länge ändern.
Zuletzt war seine Meinung, wir können jeden beliebigen Architekten fragen, ein Gutachten ist ein Richtwert, das ausführende Gewerbe muss den Träger dann passend bestellen.
Für mich ist das ein Berechnungsfehler. Der Statiker ist stur und bleibt bei seiner Meinung. Bevor ich weitere Schritte einleite wollte ich erst mal das gesammelte Wissen hier befragen.
Vielen Dank und Grüße