Heute habe ich folgende Antwort bekommen
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wie Sie wissen, befindet sich die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH seit dem 29.01.2019 in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Die Rechnungsproduktion ist sehr viel aufwändiger als erwartet. Dieser Prozess wurde durch den Konkurs der Muttergesellschaft Genie Holding AG leider weiter erschwert und verzögert.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Bonusansprüche (Sofortbonus) grundsätzlich nicht mehr an Sie auszahlen können. Sofern ein berechtigter und noch nicht an den Kunden ausbezahlter Bonusanspruch besteht, wird dieser in die Endabrechnung eingestellt und verrechnet. Wenn sich aus der Endabrechnung insgesamt eine Forderung des Kunden gegen die BEV ergibt, handelt es sich um eine Insolvenzforderung nach § 38 Insolvenzordnung und ist daher nach Verfahrenseröffnung zur Insolvenztabelle anzumelden.
Durch Erstellung der Endabrechnungen ermitteln wir derzeit, ob und in welcher Höhe Kunden Forderungen gegen die BEV haben. Diese Forderungen sind Insolvenzforderungen nach § 38 Insolvenzordnung und daher zur Insolvenztabelle anzumelden. Eine Anmeldung allfälliger Forderungen zur Insolvenztabelle wird erst nach der Eröffnung des Verfahrens möglich sein. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt voraussichtlich erst im September oder Oktober 2019.
Der Sofortbonus wurde überwiegend an die Kunden ausbezahlt und erscheint deshalb in den meisten Fällen nicht in der Abrechnung als gesonderter Posten. Bitte prüfen Sie Ihre Unterlagen.
Im Übrigen wird der Sofortbonus erst 60 Tage nach Belieferungsbeginn fällig.
Wir bitten Sie, die verbleibende Restzahlung binnen der Zahlungsfrist auf das im Anschreiben angegebene Konto zu überweisen.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BEV Kundenservice