Bausachverständiger - wie berechnet dieser Reparaturaufwand

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Frank82

Liebe Foristen,

Ich plane ein Haus Baujahr 2002 so kaufen. Da ich selbst keine Ahnung vom Bauen habe, habe ich einen öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen gebeten, das Haus auf mögliche Schäden zu prüfen und mir grobe Schätzungen zu geben, welcher Auswand für deren Beseitigung notwendig ist. Ich möchte explizit kein gerichtsfestes Gutachten sondern eine persönliche Entscheidungsgrundlage für den Hauserwerb.

Nun meine Frage: nach der Vor-Ort Besichtigung, was genau macht der Gutachter, um zu seiner Einschätzung insbesondere der Kosten zu kommen? Hat dieser alles im Kopf und schreibt dann seine Einschätzung runter? Oder gibt es einschlägige Software oder Bücher die er nutzt, und wo er nachschauen kann, was die Beseitigung eines Schadens kostet?

Vielen Dank im Voraus für fachkundige Antworten

Viele Grüße
 
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hampshire

In der Regel macht der Sachverständige Notizen, Zeichnungen mit Bemaßungen und Fotos um später nichts zu vergessen. Ist simpel old School.
 
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Frank82

Danke. Dieser Teil ist mir klar. Unklar ist mir, welcher Mittel er sich danach bedient, um zu seiner Einschätzung bedient (s. meine genaue Frage). Vielleicht kennt da jemand ja Hintergründe oder ist selbst Sachverständiger.

VG
 
H

hampshire

Es gibt wie beim Immobilienmakler auch Referenzansätze, derer er sich bedient. Das muss nicht notwendigerweise eine Software sein. Diese Ansätze werden mit Auf- uns Abschlägen sowie regionalen Besonderheiten abgeglichen. Dazu kommt die Erfahrung und fertig ist das Gutachten.
 
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Frank82

Danke für die schnellen Antworten. Mein Gutachter hat mir ca. 25h für die Erstellung des Gutachtens in Rechnung gestellt. HINZU kommt noch Zeit für Vorbereitung und den Vor-Ort-Termin. Bekommen habe ich eine Tabelle mit den Schäden und den abgeleiteten Maßnahmen inkl. der ungefähren Kosten. Rechnet man den Aufwand pro Zeile (eine Zeile=ein Schaden inkl. Maßnahmen und kosten) der Tabelle aus so kommt man auf 45min. Das erscheint mit viel zu hoch!
 
Zuletzt aktualisiert 01.12.2024
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