Existenzvernichtung

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P

perlenmann

Hallo,

erstmal Beileid zu Deinem Pech.
Nun zu Deinen Fragen: Ich bin kein Fachmann, aber gefühlsmäßig würde ich mal sagen, das wo kein Plan mehr vorhanden ist, auch leider neu beantragt werden muß. Der Antrag dauert nun mal seine Zeit, hier könnte man versuchen mit Freundlichkeit das etwas zu beschleunigen.
Bestandsschutz gibt es an sich, aber auf was bei Dir? Ist ja nichts mehr da! Du kannst ja auch nicht die Elektrik nach Stand 1930 wiederherstellen, gleiches gilt wohl für Feuerschutzmaßnahmen. Ob die Treppe dazugehört halt ich aber auch für eigenartig.
Jedoch sollte das alles eigentlich dein Architekt wissen.

Viel Glück bei deinem Vorhaben!
 
R

RoughNeck

Das mit dem Zeitaufwand wäre ja sogar zu verschmerzen. Genickbruch wären die hohen Brandschutzauflagen.

Mit Bestandschutz meine ich natürlich die unversehrte Treppe. Alles andere Elektrik, Dämmung usw. wird nach aktuellen Vorgaben wieder hergestellt. Irgendwann >(

Mein Architekt war und ist der Ansicht, da es ich um eine 1:1 Wiederherstellung handelt ist dieses ganze Prozedere daher nicht notwendig.

Mal abwarten...
 
B

Bauexperte

Hallo,

Wir haben einen Architekten beauftragt den "Wiederaufbau" zu planen und zu überwachen. Laut erster, vorherrschender Meinung musste dieses Vorhaben nur angezeigt werden. Ich hoffe das ist richtig ausgedrückt. Also kein langes Genehmigungsverfahren usw.
Das steht und fällt - wie Du am eigenen Leib erfahren hast - mit dem Kopf im Bauamt, der Dir zur Seite gestellt wird. Pauschale Aussagen nach Art Deines Architekten treffen an diesem Punkt auf die Realität.

Der Architekt hat dies also bei Stadt angezeigt. Nun kommt der Mensch von der Stadt um die Ecke. Laut dessen Aussage sind die Planungsunterlagen des Hauses im Krieg verbrannt. Es läge also in seinem Ermessen zu verfügen ob er jetzt das volle Programm verlangt um seine Unterlagen auf den neusten Stand zu bringen. Dauer des Verfahrens bis zu 3 Monate. O-Ton Stadt.
Das halte ich für "Säbelrasseln"; wenn die äußeren Bedingungen nicht verändert werden, sollte sich seine Zustimmungspflicht in Grenzen halten - solange der neueste Stand der Technik eingehalten wird. Für letzteres zeichnen alle am Bau beteiligten Handwerker und nicht zuletzt Dein Architekt verantwortlich.

Nun sollen noch 3 Monate Wartezeit dazukommen nur damit der seinen Willen bekommt ? Kann man nicht auch argumentieren das das Wohl der Menschen hier vorginge ? Ermessen funktioniert doch in beide Richtungen oder ?
Du hast nur eine Chance: behandle ihn so, wie Du behandelt werden möchtest. Wenn er es darauf anlegt, kann es noch länger dauern ...

Das nächste Problem ist das irgendwann vor Jahren mein Opa den Dachstuhl ausgebaut hat. Natürlich ohne Genehmigung. Nun hat der Stadt-Mensch auch in den Raum geworfen das, falls das wieder ausgebaut wird dies erst genehmigt werden müsste. In diesem Fall würde das Haus in eine andere "typenklasse" ?! eingestuft. Heisst, gegen Feuer verstärkte Decken. Und der Hammer, Die Treppe die alle Etagen miteinander verbindet darf nicht aus Holz sein. Ist Sie aber und zwar schon seit 1933.
Über wieviele Etagen sprichst Du denn?

Gibt es da keinen Bestandsschutz ? Der große Knackpunkt bei der Geschichte ist nämlich das wir noch die Sanierung nach Hausübernahme abbezahlen. Wir haben keine Rücklagen oder Möglichkeiten einen weiteren Kredit zur Finanzierung dieser Auflagen zu stemmen.
Wo soll denn der "Bestandsschutz" beim Haus begründet sein, wenn nur noch Schutt und Asche übrig ist? So, wie Du es schilderst, kann doch die Treppe nicht unbeschadet das Feuer überstanden haben? Es klingt eher so, dass ein Abriss und anschließender Neubau das Vernünftigste wäre.

Das hieße wir müssten Haus und Grundstück verkaufen und die Bank auszahlen. Würden wir dann das Geld, welches die Versicherung für die Sanierung hätte zahlen müssen bekommen ? Wäre für mich logisch. Aber das heisst ja nix :D
Selbst wenn Du das Grundstück nebst Ruine verkaufen würdest, ändert das ja Nichts am vorliegenden Versicherungsfall; selbstverständlich muß die Versicherung zahlen.

Du schreibst weiter vor, dass Du auch Theater mit der Versicherung hast - leider nichts Ungewöhnliches; wenn es ans zahlen geht, zeigen sich die Versicherungen häufig zickig. Ist denn überhaupt der Schaden durch die Hausrat-Feuerversicherung abgedeckt? Und wenn ja, hast Du schon einmal überlegt, einen RA hinzuzuziehen; oftmals das einzige Mittel.

Ich hoffe jemand kann mir da Tipps geben wie man ggf. argumentieren könnte. Der Bescheid der Stadt steht noch aus und soll diese Woche ergehen.
Das sollte Dein Architekt wissen, bzw. durch seine Kontakte in die Behörde regeln können. Du hast - so blöd es sich vmtl. liest - nur die eine Chance, Dich auf einen "guten Fuß" mit dem Sachbearbeiter zu stellen. nicht wenige von ihnen sind im wahren Leben ganz kleine Lichter und da ist die kleine "Machtstellung" natürlich ein willkommener Ausgleich. Ungeachtet dessen, solltest Du diese Gedanken keinesfalls laut aussprechen ...

Such´ mal bei Tante Google nach Richterentscheidungen im Zusammenhang mit Bränden + Wiederaufbau + Bauamt; vielleicht findet sich dort etwas, was Deinem Architekten in der Argumentation hilfreich sein kann.

Freundliche Grüße
 
R

RoughNeck

Noch habe ich die Hoffnung nicht aufgegeben das wenigstens etwas in dieser Sache mal in unserem Sinne läuft :rolleyes:

Das Haus ist ja nicht total abgebrannt. Sogar die Dachziegeln sind noch drauf. Das komplette Dach-Gebälk wurde so stark angebrannt dass das Dach komplett neu kommt. Die Feuerwehr hat natürlich auch ordentlich drauf gehalten. Das Haus wurde also mehr durch das Löschwasser zerstört als durch das Feuer. Die "Hülle" (ausser ein paar m² Ziegelfäche) ist intakt. Lediglich das Innenleben wurde komplett entfernt. Wände blank, Lehmdecken waren durchnässt und wurden entfernt, sämtliche Bodenbeläge auf den Müll usw.

Es handelt sich um EG+ 1.OG und den ehemals ausgebauten Dachboden, 2.OG wenn man so will. Ab EG führt die Holztreppe bis unters Dach. Die ist mittlerweile wieder trocken und ansonsten unversehrt.

Die Versicherung ist in vollem Umfang Leistungspflichtig. Das steht fest. Allerdings gehen die Meinungen über die Höhe der Leistung auseinander. Die Versicherung will natürlich so billig wie möglich wegkommen. Ich aber nicht :o Prophylaktisch habe ich schon einen Anwalt für Versicherungsrecht eingeschaltet. Bevor ich es mir mit denen aber noch mehr verscherze warte ich erstmal deren Stellungnahme ab und gehe dann erst ggf. mit dem Anwalt vor.

Nur mal so ein Beispiel für Kundenfreundliche Versicherungen:

Der Hausrat im 1.OG und DG wurde durch das Löschwasser, Feuer und Ruß vernichtet. EG muss nur sauber gemacht werden. Die Versicherung hat uns 20.000 Euro für den Hausrat geboten obwohl die wussten das die Sanierung davon abgezogen wird und mit 15.000 Euro zu Buche schlägt. Supi. Für 5000€ krieg ich grad ne anständige Küche, aber keine komplette Wohnungseinrichtung. Na ja aber das steht auf einem anderen Blatt.

Vielen Dank schon Mal für eure Einschätzungen.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Es handelt sich um EG+ 1.OG und den ehemals ausgebauten Dachboden, 2.OG wenn man so will. Ab EG führt die Holztreppe bis unters Dach. Die ist mittlerweile wieder trocken und ansonsten unversehrt.
Also ein II-Geschosser mit ausgebautem Dach? nicht unüblich für diese Zeit; auch dass das DG später "unsichtbar" ausgebaut wurde :D

Ich habe in meinem Bereich noch nicht erlebt, dass ein Privathaushalt verpflichtet wurde, eine Betontreppe einzubauen; dass Du den Dachausbau genehmigen lassen mußt, ist dagegen gängige Praxis. Frage den Sachbearbeiter doch einmal, was er davon hält, wenn Du die Standfestigkeit der Treppe mittels Sachverständigen nachweist.

Heisst, gegen Feuer verstärkte Decken.
Es können ja kaum andere Maßnahmen gefordert werden, als im Neubau üblich; d.h. bspw. zimmermannsmäßiger Dachstuhl mit imprägniertem Holz, Dämmung mit Mineralwolle , Dampfbremse und dann 12,5 mm Gipskartonplatten. so aufwändig ist das nun auch nicht. Irgendwie fehlt mir hier noch etwas zum Verständnis; was hat der Sachbearbeiter denn genau gesagt? Was bedeutet andere "Typenklasse"? Oder ist hier Vermietung im Spiel?

Freundliche Grüße
 
R

RoughNeck

Gestern gabs Bescheid von der Stadt.

Wortlaut:
Ein Wiederaufbau nach §55 HBO ist nicht möglich es wird ein Verfahren nach §57 Anlage 1 und 2 "angeordnet".
Aufgrund des möglichen Aufenthaltsraumes im Dachboden muss zusätzlich muss ein Brandschutzbeauftragter beauftragt werden der guckt welche zusätzlichen Maßnahmen (Rettungswege etc.) durchzuführen sind. Es ist jetzt also egal ob wir wirklich ausbauen. Solange die Möglichkeit des Aufenthalts dort oben gegeben ist muss der Mist gemacht werden.

Also die Hiobsbotschaft. Mein einziger Strohhalm an den ich mich grad klammere ist die Aussage meines Architekten. Der meint da der Dachboden vor dem Brand ausgebaut war müsste die Versicherung auch alle Maßnahmen zahlen um diesen Zustand wieder herzustellen.
Sich darauf zu berufen das für den Ausbau keine Genehmigung vorlag dürfte für die schwierig werden da wie gesagt keine Unterlagen zum Haus existieren. (im 2. WW verbrannt)

So könnte man auch argumentieren die Genehmigung ist verbrannt.

Mein Architekt klärt dies hoffentlich schnell mit dem zuständigen Gebäudesachverständigen.

Bis dahin bangen und hoffen.
 
Zuletzt aktualisiert 30.01.2025
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