Hallo,
Wir haben einen Architekten beauftragt den "Wiederaufbau" zu planen und zu überwachen. Laut erster, vorherrschender Meinung musste dieses Vorhaben nur angezeigt werden. Ich hoffe das ist richtig ausgedrückt. Also kein langes Genehmigungsverfahren usw.
Das steht und fällt - wie Du am eigenen Leib erfahren hast - mit dem Kopf im Bauamt, der Dir zur Seite gestellt wird. Pauschale Aussagen nach Art Deines Architekten treffen an diesem Punkt auf die Realität.
Der Architekt hat dies also bei Stadt angezeigt. Nun kommt der Mensch von der Stadt um die Ecke. Laut dessen Aussage sind die Planungsunterlagen des Hauses im Krieg verbrannt. Es läge also in seinem Ermessen zu verfügen ob er jetzt das volle Programm verlangt um seine Unterlagen auf den neusten Stand zu bringen. Dauer des Verfahrens bis zu 3 Monate. O-Ton Stadt.
Das halte ich für "Säbelrasseln"; wenn die äußeren Bedingungen nicht verändert werden, sollte sich seine Zustimmungspflicht in Grenzen halten - solange der neueste Stand der Technik eingehalten wird. Für letzteres zeichnen alle am Bau beteiligten Handwerker und nicht zuletzt Dein Architekt verantwortlich.
Nun sollen noch 3 Monate Wartezeit dazukommen nur damit der seinen Willen bekommt ? Kann man nicht auch argumentieren das das Wohl der Menschen hier vorginge ? Ermessen funktioniert doch in beide Richtungen oder ?
Du hast nur eine Chance: behandle ihn so, wie Du behandelt werden möchtest. Wenn er es darauf anlegt, kann es noch länger dauern ...
Das nächste Problem ist das irgendwann vor Jahren mein Opa den Dachstuhl ausgebaut hat. Natürlich ohne Genehmigung. Nun hat der Stadt-Mensch auch in den Raum geworfen das, falls das wieder ausgebaut wird dies erst genehmigt werden müsste. In diesem Fall würde das Haus in eine andere "typenklasse" ?! eingestuft. Heisst, gegen Feuer verstärkte Decken. Und der Hammer, Die Treppe die alle Etagen miteinander verbindet darf nicht aus Holz sein. Ist Sie aber und zwar schon seit 1933.
Über wieviele Etagen sprichst Du denn?
Gibt es da keinen Bestandsschutz ? Der große Knackpunkt bei der Geschichte ist nämlich das wir noch die Sanierung nach Hausübernahme abbezahlen. Wir haben keine Rücklagen oder Möglichkeiten einen weiteren Kredit zur Finanzierung dieser Auflagen zu stemmen.
Wo soll denn der "Bestandsschutz" beim Haus begründet sein, wenn nur noch Schutt und Asche übrig ist? So, wie Du es schilderst, kann doch die Treppe nicht unbeschadet das Feuer überstanden haben? Es klingt eher so, dass ein Abriss und anschließender Neubau das Vernünftigste wäre.
Das hieße wir müssten Haus und Grundstück verkaufen und die Bank auszahlen. Würden wir dann das Geld, welches die Versicherung für die Sanierung hätte zahlen müssen bekommen ? Wäre für mich logisch. Aber das heisst ja nix :D
Selbst wenn Du das Grundstück nebst Ruine verkaufen würdest, ändert das ja Nichts am vorliegenden Versicherungsfall; selbstverständlich muß die Versicherung zahlen.
Du schreibst weiter vor, dass Du auch Theater mit der Versicherung hast - leider nichts Ungewöhnliches; wenn es ans zahlen geht, zeigen sich die Versicherungen häufig zickig. Ist denn überhaupt der Schaden durch die Hausrat-Feuerversicherung abgedeckt? Und wenn ja, hast Du schon einmal überlegt, einen RA hinzuzuziehen; oftmals das einzige Mittel.
Ich hoffe jemand kann mir da Tipps geben wie man ggf. argumentieren könnte. Der Bescheid der Stadt steht noch aus und soll diese Woche ergehen.
Das sollte Dein Architekt wissen, bzw. durch seine Kontakte in die Behörde regeln können. Du hast - so blöd es sich vmtl. liest - nur die eine Chance, Dich auf einen "guten Fuß" mit dem Sachbearbeiter zu stellen. nicht wenige von ihnen sind im wahren Leben ganz kleine Lichter und da ist die kleine "Machtstellung" natürlich ein willkommener Ausgleich. Ungeachtet dessen, solltest Du diese Gedanken keinesfalls laut aussprechen ...
Such´ mal bei Tante Google nach Richterentscheidungen im Zusammenhang mit Bränden + Wiederaufbau + Bauamt; vielleicht findet sich dort etwas, was Deinem Architekten in der Argumentation hilfreich sein kann.
Freundliche Grüße