Das dachte ich auch und hatte dies meinem Anwalt mitgeteilt.
Seine Antwort darauf: Eine Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt ist nach meiner Einschätzung mit hohen Risiken behaftet. Da seit der Klageerhebung sich die Sach- und Rechtslage nicht wesentlich verändert hat und mit der Klageerhebung auf Fertigstellung dokumentiert wurde, dass ein für die Fortführung des Bauvorhabens ausreichendes Vertrauensverhältnis noch besteht, würde eine jetzt ausgesprochene Kündigung, ohne dass hierfür neue, bislang unbekannte Gründe vorliegen, als freie Kündigung gewertet werden. Bei einer freien Kündigung, die nur dem Auftraggeber möglich ist, behält der Auftragnehmer seinen Vergütungsanspruch für die gesamte Leistung, muss sich jedoch das durch die Nichtausführung des Restes Ersparte anrechnen lassen. Eine jetzt ausgesprochene Kündigung wäre eine Steilvorlage für die Gegenseite, um die bereits jetzt eingetretene Überzahlung noch einmal deutlich zu deren Gunsten zu steigern. Das Ergebnis einer jetzt ausgesprochenen Kündigung wäre fatal. Zum einen haben Sie dann bei Wertung als freier Kündigung keinen Anspruch auf die Mehrkosten der Fertigstellung, zum anderen wird das Haus dann definitiv vor dem kommenden Winter nicht fertig, so dass möglicherweise das bislang Erreichte komplett abgebrochen werden muss.
So sehr sie emotional einen Weiterbau durch die Gegenseite nicht mehr in Betracht ziehen wollen, so gebietet es jedoch eine wirtschaftliche Betrachtung, hier zeitnah eine vergleichsweise Einigung herbeizuführen, damit das Bauvorhaben bei relativ geringem Schaden noch in diesem Jahr fertiggestellt wird. Alles andere führt zu Schäden in einer Größenordnung im sechsstelligen Bereich.