C
cmue_
Hallo,
wenn uns hier jemand Rat geben könnten wären wir sehr dankbar.
Bauvorhaben ist in BW.
Haben unsere Grundrisse mit einer Architektin geplant und diese hat vor rund 12 Wochen eine Bauvoranfrage gestellt.
Bei dieser Bauvoranfrage waren u.a. auch Zustimmungen der Nachbarn dabei.
Hat alles ein bisschen gedauert wegen Ortsbegehung und einem lokalen Fest hier, aber der Bauausschuss hat der Bauvoranfrage zugestimmt.
Das wissen wir aber alles nur von dritten. Die Gemeinderatssitzung war vor rund 3 Wochen. Nun wollten wir uns mal erkundigen, ob wir hier noch etwas schriftliches bekommen, aber nun haben wir dieses Schreiben vom Landratsamt bekommen.
Man muss noch dazu sagen, dass die Verwaltung des Ortes gegen diesen Bau ist, aber eben der Bauausschuss dann dennoch dafür gestimmt hat. Es geht hier um eine Befreiung, dass ein 2-geschössiges Flachdach gebaut werden darf. Das gibt der Bebauungsplan nicht her, aber in der Straße gibt es ein solches Durcheinander an Häusern, dass der Bauausschuss eben diese Ausnahme genehmigte.
Nun bekamen wir ein Schreiben vom Landratsamt, dass "nach Überprüfung der von Ihnen vorgelegten Planunterlagen bezüglich des oben genannten Bauvorhabens kann Ihnen ein Bauvorbescheid nicht vollumfänglich in Aussicht gestellt werden.
Maßgebend hierfür ist, dass durch die benötigte Befreiung für die Geschossigkeit und der geplanten Dachform die Grundzüge der Planung berührt werden
.....
Im Bereich des Baugrundstücks ist nur 1-Geschosse Bauweise mit Satteldach zulässig. Gemäß Bebauungsplan ist die Zahl der Vollgeschosse (zwingend) einzuhalten. Gemäß der Stellungnahme der Gemeinde wurden im Geltungsbereich des Bebauungsplan bisher nur wenige Befreiungen erteilt. So gab es bisher weder eine Befreiung über die Geschossigkeit noch eine Befreiung bzgl der Dachform.
.....
Sie werden deshalb bis zum 13.09.2019 um Mitteilung gebeten, ob Sie Ihre Bauvoranfrage zurückziehen wollen, geänderte Planunterlagen einreichen werden oder eine rechtsmittelfähige Entscheidung wünschen"
Was mir auffällt:
- wir haben nie beim Landratsamt was eingereicht
- wissen die eventuell gar nichts von der Zustimmung des Bauausschusses der Gemeinde?
- können die sich darüber hinwegsetzen?
Hat jemand Ideen was man hier tun könnte?
Vielen lieben Dank.
Christian
ziemlich schockiert haben wir einen Brief vom Landratsamt bekommen, der besagt "nach Überprüfung der von Ihnen vor
wenn uns hier jemand Rat geben könnten wären wir sehr dankbar.
Bauvorhaben ist in BW.
Haben unsere Grundrisse mit einer Architektin geplant und diese hat vor rund 12 Wochen eine Bauvoranfrage gestellt.
Bei dieser Bauvoranfrage waren u.a. auch Zustimmungen der Nachbarn dabei.
Hat alles ein bisschen gedauert wegen Ortsbegehung und einem lokalen Fest hier, aber der Bauausschuss hat der Bauvoranfrage zugestimmt.
Das wissen wir aber alles nur von dritten. Die Gemeinderatssitzung war vor rund 3 Wochen. Nun wollten wir uns mal erkundigen, ob wir hier noch etwas schriftliches bekommen, aber nun haben wir dieses Schreiben vom Landratsamt bekommen.
Man muss noch dazu sagen, dass die Verwaltung des Ortes gegen diesen Bau ist, aber eben der Bauausschuss dann dennoch dafür gestimmt hat. Es geht hier um eine Befreiung, dass ein 2-geschössiges Flachdach gebaut werden darf. Das gibt der Bebauungsplan nicht her, aber in der Straße gibt es ein solches Durcheinander an Häusern, dass der Bauausschuss eben diese Ausnahme genehmigte.
Nun bekamen wir ein Schreiben vom Landratsamt, dass "nach Überprüfung der von Ihnen vorgelegten Planunterlagen bezüglich des oben genannten Bauvorhabens kann Ihnen ein Bauvorbescheid nicht vollumfänglich in Aussicht gestellt werden.
Maßgebend hierfür ist, dass durch die benötigte Befreiung für die Geschossigkeit und der geplanten Dachform die Grundzüge der Planung berührt werden
.....
Im Bereich des Baugrundstücks ist nur 1-Geschosse Bauweise mit Satteldach zulässig. Gemäß Bebauungsplan ist die Zahl der Vollgeschosse (zwingend) einzuhalten. Gemäß der Stellungnahme der Gemeinde wurden im Geltungsbereich des Bebauungsplan bisher nur wenige Befreiungen erteilt. So gab es bisher weder eine Befreiung über die Geschossigkeit noch eine Befreiung bzgl der Dachform.
.....
Sie werden deshalb bis zum 13.09.2019 um Mitteilung gebeten, ob Sie Ihre Bauvoranfrage zurückziehen wollen, geänderte Planunterlagen einreichen werden oder eine rechtsmittelfähige Entscheidung wünschen"
Was mir auffällt:
- wir haben nie beim Landratsamt was eingereicht
- wissen die eventuell gar nichts von der Zustimmung des Bauausschusses der Gemeinde?
- können die sich darüber hinwegsetzen?
Hat jemand Ideen was man hier tun könnte?
Vielen lieben Dank.
Christian
ziemlich schockiert haben wir einen Brief vom Landratsamt bekommen, der besagt "nach Überprüfung der von Ihnen vor