Fakt ist, dass es ein unterschriebener Bauvertrag,ist, an den sich beide Seiten zu halten haben. Und es steht nichts drin von Mehrkosten aus statischen Gründen.
Anlage 1 beinhaltet unsere Zusatzwünsche. Die Entsorgung der Erde wurde übrigens extra abgerechnet.
Da muss ich widersprechen. Die Einhaltung der Statik ist eine baurechtliche Auflage. In dem Vertrag steht: "Im Leistungsumfang nicht enthalten sind kostenverursachende Auflagen der Baubehörde [..] oder vergleichbarer Vorschriften [..] ".
Also, du zahlst. Ganz einfach.
Trotzdem wäre die gesamte Anlage 1 sehr wichtig zu sehen. Ebenso die Bauleistungsbeschreibung, die in §2.3 explizit erwähnt wird.
Anlage 1 beinhaltet unsere Zusatzwünsche. Die Entsorgung der Erde wurde übrigens extra abgerechnet.
Nein, die Zusatzwünsche sind nur ein Teil der Bauleistungsbeschreibung, Nämlich ein gesonderter Unterpunkt.
Es ist normal, dass die Entsroung der Erde extra abgerechnet wird. Zeig uns doch mal den Ausschnitt für die Erdarbeiten, wenn dir die ganze Bauleistungsbeschreibung zu viel zum Posten ist.
Im Vertrag heißt es nur lapidar, dass das Haus gebaut wird, wenn "der Bauplatz baureif ist". Damit wären Erdarbeiten nicht mit dabei.