S
Schimi1983
Hi,
ich lese hier schon eine ganze weile mit und habe viele Tipps gesammelt….
langsam geht es nun bei uns los (Kauf vom Bauträger)… und wir machen uns „langsam“ Gedanken über die genaue Einfriedung...
Der Bebauungsplan sagt folgendes:
Am Liebsten würden wie einen Stabgitter Zaun mit „Geflecht“ nehmen.
Leider geht das ja nicht, wenn wir den Plan richtig verstehen (war uns aber vorher schon klar).
Jetzt zu den „Verständnis“ fragen
- Schwarz ist die Garage.
- Die Blaue Einfriedung darf ich 2m mit Stabgitter machen, aber ohne Gewebe und davor eine Hecke als Sichtschutz?
- Zum Nachbar (gelb) darf ich Stabgitter mit Gewebe (ist ja keine öffentliche Fläche?) ohne Hecke?
Falls ich bisher alles richtig verstanden habe…. Gibt es eine Möglichkeit zur Öffentlichen Straßenraum sich vor der Hecke zu drücken? Oder ist vielleicht sogar die „Kopfseite“, zur Grünanlage kein „öffentlicher Straßenraum“ und da darf ich auch Gewebe Ziehen?
Vielen Dank schon an alle
ich lese hier schon eine ganze weile mit und habe viele Tipps gesammelt….
langsam geht es nun bei uns los (Kauf vom Bauträger)… und wir machen uns „langsam“ Gedanken über die genaue Einfriedung...
Der Bebauungsplan sagt folgendes:
Einfriedungen
Mit der Festsetzung zu Einfriedungen soll ein einheitlicher und qualitätsvoller Übergang zum öffentlichen Straßenraum durch eine durchgängige Begrünung auf den privaten Grundstücken erreicht werden. Diesbezüglich sind Einfriedungen in Form von Laubholzhecken (z.B. Hainbuche, Liguster, Buche) bis zu einer Höhe von Max. 2 m, auch gegenüber öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen, zulässig. Alternativ hierzu sind Stabgitter- und Maschendrahtzäune in transparenter Ausführung bis zu einer Höhe von 2 m zulässig, soweit sie durch Laubholzhecken hinterpflanzt oder durch Rank-, Schling- oder Kletterpflanzen (z.B. Efeu, Knöterich, Wein) dauerhaft flächig begrünt werden. Mit der Höhenbeschränkung von Einfriedungen in den festgesetzten Vorgartenbereichen in Form von Laubholzhecken (z. B. Hainbuche, Liguster, Buche) bis Max. 1 m soll zum einen bei gleichzeitigem Schutz des Vorgartens ein Blickkontakt zur Förderung der nachbarschaftlichen Kontaktaufnahme ermöglicht und unter anderem dem städtebaulichen Belang, einheitlich geprägt Raumkanten an den Erschließungsstraßen zu bilden, Rechnung getragen werden. Die maximal zulässige Höhe von Einfriedungen beträgt 1,3 m, sofern die Einfriedung die Unterbringung von Sammelbehältern für die Müllentsorgung umschließt.
Mit der Festsetzung zu Einfriedungen soll ein einheitlicher und qualitätsvoller Übergang zum öffentlichen Straßenraum durch eine durchgängige Begrünung auf den privaten Grundstücken erreicht werden. Diesbezüglich sind Einfriedungen in Form von Laubholzhecken (z.B. Hainbuche, Liguster, Buche) bis zu einer Höhe von Max. 2 m, auch gegenüber öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen, zulässig. Alternativ hierzu sind Stabgitter- und Maschendrahtzäune in transparenter Ausführung bis zu einer Höhe von 2 m zulässig, soweit sie durch Laubholzhecken hinterpflanzt oder durch Rank-, Schling- oder Kletterpflanzen (z.B. Efeu, Knöterich, Wein) dauerhaft flächig begrünt werden. Mit der Höhenbeschränkung von Einfriedungen in den festgesetzten Vorgartenbereichen in Form von Laubholzhecken (z. B. Hainbuche, Liguster, Buche) bis Max. 1 m soll zum einen bei gleichzeitigem Schutz des Vorgartens ein Blickkontakt zur Förderung der nachbarschaftlichen Kontaktaufnahme ermöglicht und unter anderem dem städtebaulichen Belang, einheitlich geprägt Raumkanten an den Erschließungsstraßen zu bilden, Rechnung getragen werden. Die maximal zulässige Höhe von Einfriedungen beträgt 1,3 m, sofern die Einfriedung die Unterbringung von Sammelbehältern für die Müllentsorgung umschließt.
Am Liebsten würden wie einen Stabgitter Zaun mit „Geflecht“ nehmen.
Leider geht das ja nicht, wenn wir den Plan richtig verstehen (war uns aber vorher schon klar).
Jetzt zu den „Verständnis“ fragen
- Schwarz ist die Garage.
- Die Blaue Einfriedung darf ich 2m mit Stabgitter machen, aber ohne Gewebe und davor eine Hecke als Sichtschutz?
- Zum Nachbar (gelb) darf ich Stabgitter mit Gewebe (ist ja keine öffentliche Fläche?) ohne Hecke?
Falls ich bisher alles richtig verstanden habe…. Gibt es eine Möglichkeit zur Öffentlichen Straßenraum sich vor der Hecke zu drücken? Oder ist vielleicht sogar die „Kopfseite“, zur Grünanlage kein „öffentlicher Straßenraum“ und da darf ich auch Gewebe Ziehen?
Vielen Dank schon an alle