Bepflanzung und Bewuchs sind natürlich möglich. Das gilt auch für eine Geländemodellierung.
Ich kann mich in den letzten fast 25 Jahren nicht daran erinnern, dass sich Wertminderungen im Preis gefunden haben. Es ist halt einfach ein Stück einfacher Garten, Vorgarten oder was auch immer. In meinem vorletzten Haus war unsere private Zufahrtsstraße (war Gemeinschaftseigentum von vier Doppelhaushälfte) mit einem Leitungsrecht belastet.
er hat schon recht, du kannst über ein Stück nicht frei verfügen
das ist prinzipiell ein Nachteil
Nachteile können, müssen aber nicht, zu Wertminderungen führen
bzgl. Bepflanzung: Bäume z.B. gehen nicht
So eine Wertminderung stellt man ohne Gutachter oder einem konkreten Verkauf mit vorheriger Verhandlung nicht fest.
Wenn man das nicht frei-verfügbare Grundstück selbst als "einfachen" Garten nutzt, dann ist ja alles gut. Es ist ja auch keine Wertminderung über die Jahre.
Aber, wenn du ein Grundstück nun hast, und nun will jemand da ein Leitungsrecht haben, und du dann das Grundstück wieder verkaufen wollen würdest, kann es durch das inzwischen eingetragene Leitungsrecht weniger Wert sein.
Wenn du ein Grundstück kaufst, auf dem Rechte liegen und du verkaufst es wieder, ist es keine Wertminderung mehr, da diese irgendwann vorher bereits passiert ist.
Zu zuvor:
Hier von 20-30% zu sprechen halte ich für schwierig, ohne das irgendwie belegen zu können.