Hi Scout, danke für die Antwort. Mit deiner Hilfe habe ich die Landesbauordnung meines Bundeslandes Hessen herausgesucht und die Definition gefunden:
Demnach könnte ich aber ein Baumhaus bauen - das ist nicht mit dem Boden verbunden - oder?
"(2)1Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. 2Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Erdboden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend Orts-fest genutzt zu werden. 3Als bauliche Anlagen gelten:
10HESSISCHE BAUORDNUNG (HBO)1. Aufschüttungen und Abgrabungen,2. Lager-, Abstell- und Ausstellungsplätze,3. Sport- und Spielflächen,4. Camping-, Zelt- und Wochenendplätze,5. Freizeit- und Vergnügungsparks,6. Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder,7. Gerüste,8. Hilfseinrichtungen zur statischen Sicherung von Bauzuständen."