N
neffetshd
Mal angenommen, man kauft sich ein Grundstück, für das als Nutzungsart im Grundbuch "WALD" angegeben ist. Und auf diesem Grundstück steht eine kleine Hütte, die man gerne manchmal kurzzeitig vermieten würde, wenn man sie selbst nicht benutzt.
Bestimmt die Nutzungsart, ob ein Grundstück/Gebäude vermietet werden darf?
Wenn ja, welche Nutzungsarten erlauben denn eine Vermietung?
Oder gibt es so etwas wie eine "Nutzungsart für das Gebäude" und bestimmt dies dann, ob man das Gebäude vermieten darf? Also wenn das eine "Jagdhütte" ist (wo auch immer das vermerkt ist), dürfte man das dann vermieten oder schließt allein die Bestimmung als "Jagdhütte" eine Vermietung aus?
Ich versuche mich gerade durch diesen Dschungel zu kämpfen und bin für jede Unterstützung dankbar.
Bestimmt die Nutzungsart, ob ein Grundstück/Gebäude vermietet werden darf?
Wenn ja, welche Nutzungsarten erlauben denn eine Vermietung?
Oder gibt es so etwas wie eine "Nutzungsart für das Gebäude" und bestimmt dies dann, ob man das Gebäude vermieten darf? Also wenn das eine "Jagdhütte" ist (wo auch immer das vermerkt ist), dürfte man das dann vermieten oder schließt allein die Bestimmung als "Jagdhütte" eine Vermietung aus?
Ich versuche mich gerade durch diesen Dschungel zu kämpfen und bin für jede Unterstützung dankbar.