Baugesetzbuch §35 - Bauen im Außenbereich

4,70 Stern(e) 3 Votes
N

neffetshd

Also, ich muss dazu sagen, dass das Grundstück, das mich interessiert im Außenbereich liegt, aber in der Anzeige steht, darauf könnten mehrere kleinere Leichtbauten gebaut werden.
Was genau hier Leichtbauten heißt, weiß ich leider nicht. Morgen habe ich einen Termin mit dem Makler und da werde ich das klären.
 
N

neffetshd

Aber den Gesetzestext mit der Photovoltaikanlage habe ich jetzt auch verstanden.
Vielen Dank für die Klärung!!
 
N

neffetshd

Und? Was hat der Makler erzählt?
Der Makler meinte damit die 20m3, die man im Außenbereich genehmigungsfrei bauen darf. Aber das gilt nur für Baden-Württemberg und nicht für Hessen. Ich denke, da hat er sich geirrt. Ich abe nichmal in der Gemeinde nachgefragt und warte auf Antwort.
 
Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42238 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Baugesetzbuch §35 - Bauen im Außenbereich
Nr.ErgebnisBeiträge
1Makler für Eigentümer - Nutzen / Vorteile? 153
2Wie verhandeln Makler den Kaufpreis? 43
3Verkauf Eigentumswohnung über WEG oder Makler 55
4Makler Betrug oder Steuerhinterziehung ? 63
5Wohnungsverkauf- Makler Suchauftrag, trotzdem Provision für Verkäufer? 11
6Makler verkauft Haus ohne aktuelle Baugenehmigung. Notarkosten? 25
7Mit anderem Verkaufspreis als mit Makler besprochen abschließen? 35

Oben