M4rvin
Hi!
Mal einen kleine Frage zu den Abstandsflächen in einem ländlichen Wohngebiet.
Grundsätzlich gilt mindestens 3,0m und 1H.
Mal einen kleine Frage zu den Abstandsflächen in einem ländlichen Wohngebiet.
Grundsätzlich gilt mindestens 3,0m und 1H.
So, heißt das jetzt jede der zwei Außenwände kann 16m lang sein oder nur die Summer der zwei Außenwänden?(6) 1Vor zwei Außenwänden von nicht mehr als 16 m Länge genügt als Tiefe der Abstandsflächen die Hälfte der nach Abs. 5 erforderlichen Tiefe, mindestens jedoch 3 m; das gilt nicht in Gebieten nach Abs. 5 Satz 2.