Haus am Hang mit 2 Einliegerwohnungen

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H

haydee

Bei Erschließung von unten geht auch mehr als
Garage unter schieben, oder das Haus mit einem Keller, sei es als Abstellfläche oder mit Einliegerwohnung hoch zu bocken

Wobei ich meinen Vorfahren jeden Tag dankbar bin, dass sie sich mühsam Bauabschnitt für Bauabschnitt in den Berg gegraben haben.
Sonst hätten wir das gleiche Problem wie Sichtbeton gehabt.
Es summiert sich einfach. Dort muß abgegraben werden, da aufgefüllt, hier abgefangen, alles ist etwas schwieriger und teurer (Statik), damit es annähernd wie ein flaches Grundstück nutzbar ist.

Ich würde das Haus ohne Einliegerwohnung bauen

UG Eingang, Garderobe, Arbeitszimmer, Haustechnik, Abstellraum
EG Kochen, Essen, Wohnen, 1 Kinderzimmer
dirketer Gartenzugang der den Sommer Wohn und Essbereich mit kleinem Spieleck für die Kleinkinder erschließt.
OG restliche Schlafzimmer vom Flur aus Zugang zum Garten
dort dann den Hang erschließen mit schattigem Spielbereich
nächste Gartenebene mit Südsonne Terrasse für die Übergangszeit (da im Sommer zu Heiß) Sollte hoch genug sein und vom Haus nicht mehr verschattet werden.
Garage und Haus können die Plätze tauschen

Wenn es geht würde ich im UG 2 Kinderzimmer planen und die beiden großen dort einquartieren.
 
A

Alkaral

Du hast jetzt aber an den konzeptionellen Fehlern des Grundrisses gar nichts getan. Flur im Kinder/Elternbereich 275 cm breit ... für Flur und Podesttreppe ... das knallt doch schon, von daher obsolet.
Hallo kbt09, ich habe das gerade noch mal versucht nachzuvollziehen, habe aber leider nicht die geringste Ahnung, was du damit meinst... ops: Könntest Du das bitte noch mal erklären?

Bei 200 cm Kniestock enden Fenster, die auch noch Rollladen erhalten sollen, bei Max. 160 cm Höhe, sprich Glas bis ca. 150 cm Höhe. Man geht also in Räume rein und der Blick geht doch eher gegen die Wand.
Da hast du allerdings voll und ganz recht. Ich habe daher den Kniestock auf 260 cm erhöht. Die Frage ist nur; darf man das?
 
A

Alkaral

Sieht für mich alles nach "Laie an schweren Gerät" aus.
Ich sehe hier einen Megakasten der offenbar vom Irrglauben getrieben ist, dass Grundstück maximal bebauen zu müssen. Warum ist allerdings unklar. Will man um jeden Preis Wiese oder Büsche vermeiden? Soll die Mio unbedingt verbraten werden? Brauchts eine repräsentative Hütte zur Steigerung des Selbstwertgefühls? Oder baut man gleich 2 Einliegerwohnung für Nanny und Buttler mit dazu? Was genau?
Laie stimmt absolut. Deswegen bin ich ja hier, um Informationen einzuholen. Logischerweise werde ich das ganze aber noch mit einem Architekten weiterplanen. Der Rest deiner Aussage nervt ohne Ende und hört sich einfach nur nach Neid an! Darauf kann ich gerne verzichten. Oder war da wirklich eine ernstgemeinte Frage dabei?

Der Hang trägt nur weiter zur Verwirrung des TEs bei, da ihm als Laie natürlich die Ideen für eine adäquate Nutzung fehlen.
Na dann lass doch mal Deine Ideen hören! Was kommt denn konstruktives bitte?
 
A

Alkaral

In den Traumhäusern von Fußball-Schiedsrichtern kommen solche Megakniestöcke daher nicht vor - die wissen, was "Abseits" bedeutet.
Okay, wenn ich die Information richtig verstanden habe, sind hohe Kniestöcke eher out.
Wir waren heute morgen beim Bauamt, der uns mitteilte, dass es ein Problem mit der Abstandsfläche gibt. Wir haben hin und her gerechnet und sind zu dem Schluss gekommen, dass die Doppelgarage schmaler werden muss, damit das Haus etwas nach links rutschen kann. Wir haben das mal testweise mit 1,50 m gemacht und haben damit am kritischen Eck einen Abstand von 441 cm zum Nachbargrundstück (siehe Entwurf 7.0). Natürlich wird dann auch die Terrasse und der Garten auf der Südseite des Grundstücks schmaler.

2 Berechnungsmöglichkeiten der Abstandsfläche bieten sich an:
1. Wir machen das OG zu einem kompletten Geschoss ohne Kniestock und führen noch ein Dachgeschoss mit einem Kniestock von 50 cm ein. Da man bei der Abstandsflächenberechnung ein Geschoss mit Dachschrägen zu einem Drittel berechnet, wird diese Berechnung aber ungünstig (siehe angehängte Zeichnung "Abstandsflächenberechnung) mit einem Abstand von 4,99 m. Uns fehlen also 58 cm, die wir z.B. wieder von der Garage klauen müssten.
2. Wir machen den Kniestock im OG nicht 200 cm, sondern 260 cm, dann kommen wir auf einen Abstand von 3,91 m. Das wäre uns natürlich viel lieber, dann könnten wir die Garage wieder einen halben Meter breiter machen. Die Frage ist nur; darf man das? Und ist es sinnvoll? Du sagst ja, solch hohe Kniestöcke sind out. Gibt es eine maximale Kniestockhöhe, damit man die Eindrittelrechnung anwenden darf?

Und danach empfiehlt sich ein Blick zu @sichtbeton82 - in seinem Thread https://www.hausbau-forum.de/threads/grundrissplanung-für-zfh-im-Hang.24435/ kann man nicht nur aktuell Budgetnachlagen bemitleiden, sondern auch ein Beispiel sehen, wie man bei heftiger Hanglage die Dunkelräume an der Bergseite akkumuliert. Auch hier liegt (nur eine) Einliegerwohnung oben, allerdings ist auch die Erschließung von der Bergseite - da muß man dann entsprechend umdenken.
Werde ich mir anschauen, vielen Dank.
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kaho674

kaho674

Laie stimmt absolut. Deswegen bin ich ja hier, um Informationen einzuholen.
Dann merk Dir die wichtigeste Info: Architekt ist nicht Dein Job.
Logischerweise werde ich das ganze aber noch mit einem Architekten weiterplanen.
Du kommst viel besser, wenn Du den allein machen lässt. Eigene Ideen kann man hinterher immer noch einbringen.
...hört sich einfach nur nach Neid an!... Oder war da wirklich eine ernstgemeinte Frage dabei?
Mein Haus steht schon - von daher, danke nein. Aber klar war da ne Frage dabei. Wozu brauchst Du 2 Einliegerwohnung? Du kannst das ruhig sagen. Ist hier anonym, also selbst wenn eins davon ne Folterkammer werden soll, juckt das hier niemand.

Na dann lass doch mal Deine Ideen hören! Was kommt denn konstruktives bitte?
Alter, ich nehm mir mal die Freiheit raus zu behaupten, dass ich hier wohl mit die meisten Grundriss-Vorschläge mache. Aber ich sortier inzwischen aus, ab wann es sinnvoll ist oder was verschenkte Zeit wäre. Hier ist noch viel zu viel Quark dazwischen.
 
Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
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