also mich würde eher interessieren, seit wann die Selbständigkeit ausgeübt wird?
seit mehreren Jahren? und das netto ist schön mit dem Steuerbescheid abbildbar?
oder macht sie das erst seit August? weil dann wird es keine Bank abbilden können (wenn die Selbstständigkeit nicht seit mind. 1-2 Jahren besteht, wo es schon den ersten Steuerbescheid es gibt, natürlich gibt es da auch Möglichkeit, wenn es seit 1 Jahre läuft... wäre mir aber zu unsicher).
seit wann existiert der 420 EUR Job? seit mind. 2 Jahren?
weil wenn ich dann nur mit dem Einkommen von 2420 EUR rechne, ggf. noch die 420 EUR dazu, dann würde ich hier davon abraten.
Kindergeld würde ich nicht als Einkommen rechnen, da die Banken die Kinder auch als Ausgabe berücksichtigen, und die ist höher als das Kindergeld (wie im realem Leben!).