Danke jedenfalls für die ganzen Hinweise und die rege Beteiligung
hmm, was wird da anders erklärt???
dort steht es, dass "negatives Vermögen" zum Start, also vor der Ehe, wird nicht berücksichtigt, somit entsteht da ein Nachteil für den anderen Partner.
Beispiel
M hat 100.000 Schulden
F hat 10.000 Vermögen
dann Eheschließung, in der Ehe werden die Schulden abgetragen, und am Ende hat man ein Vermögen von 100.000 EUR
davon wird das Startvermögen abgezogen = 45.000 EUR pro Partner Gewinn.
Am Ende hat M = 45.000 EUR, F = 55.000 EUR
somit hat F hier die "A-Karte" gezogen. Da in der Ehe sind gemeinschaftlich 200.000 Vermögen aufgebaut, davon sind 100.000 in die Tilgung der Schulden geflossen.
und eigentlich hätte die Verteilung so sein müssen:
200k Vermögen = 100k bekommt M = Schulden los, am Ende 0,00
F bekommt 100k = 110k Endvermögen!
SORRY, meine Berechnung ist hier Falsch.... so war es bis 2009! denn da ist NEGATIVE Vermögen also Schulden unberücksichtigt gewesen!
Seit dem 01.09.2009 ist es anders!
d.h. in dem Fall wäre so, dass die F am Ende 110 behält, und der M bei 0,00 landet! Da man tatsächlich in der Ehe die 200k erwirtschaftet hat, und somit auch so geteilt (50/50) und da es bei M die Schulden damit getilgt worden sind, passiert das so.