E
eliot398
Es geht um den einzuhaltenden Abstand einer überbauten Terrasse zum Nachbargrundstück, sowie um die daraus resultierenden Möglichkeiten diese wieder zurück bauen zu lassen - in Hessen.
Ich bin Eigentümer einer Doppelhaushälfte (Doppelhaushälfte). Mein Nachbar bewohnt die unmittelbar angrenzende Doppelhaushälfte. Beide Grundstücke liegen von der Straße aus gesehen nebeneinander.
Die Terrassen meines Doppelhauses und die unseres Nachbars liegen auf der Rückseite unserer Häuser direkt nebeneinander. Die Terrasse meines Nachbarn war ursprünglich nicht überdacht. Vor kurzem hat er jedoch die Terrasse überdacht, der Abstand zu unserer Grundstücksgrenze beträgt lediglich 0,6m und die Terrasse hat eine Tiefe von ca. 4m und eine Länge/Breite von ca. 7m.
Zwar sind die 3 Seiten der Überdachung nicht geschlossen (wie bei einem Wintergarten), jedoch wird diese "wohnraumähnlich" genutzt. Aufgrund der Nähe zu unserem Haus bzw. Grundstück nimmt uns die Überdachung den vorher offenen Blick auf den Himmel. Da unsere Nachbarn weiterhin sehr starke Raucher sind, kann durch die Überdachung der Rauch nur noch an den seitlichen Öffnungen entweichen, was zur Folge hat, dass die Fenster der Kinderzimmer im 1. OG am Abend und am Tag nur bedingt geöffnet werden können.
Hier meine konkreten Fragen:
1. Wie groß muss bei einer Doppelhaushälfte der Abstand einer Terrassen-Überdachung zum Nachbargrundstück sein?
2. Wie groß muss der Abstand einer Überdachung zum Nachbargrundstück sein, wenn diese überbaut und wohnraumähnlich genutzt wird?
3. Kann ich den Rückbau der Überdachung fordern und besteht eine realistische Chance diese Forderung per Gerichtsverfahren umzusetzen?
4. Kann sich der Nachbar auf Bestandsschutz berufen?
5. Welche Paragraphen finden Anwendung?
Ich bin Eigentümer einer Doppelhaushälfte (Doppelhaushälfte). Mein Nachbar bewohnt die unmittelbar angrenzende Doppelhaushälfte. Beide Grundstücke liegen von der Straße aus gesehen nebeneinander.
Die Terrassen meines Doppelhauses und die unseres Nachbars liegen auf der Rückseite unserer Häuser direkt nebeneinander. Die Terrasse meines Nachbarn war ursprünglich nicht überdacht. Vor kurzem hat er jedoch die Terrasse überdacht, der Abstand zu unserer Grundstücksgrenze beträgt lediglich 0,6m und die Terrasse hat eine Tiefe von ca. 4m und eine Länge/Breite von ca. 7m.
Zwar sind die 3 Seiten der Überdachung nicht geschlossen (wie bei einem Wintergarten), jedoch wird diese "wohnraumähnlich" genutzt. Aufgrund der Nähe zu unserem Haus bzw. Grundstück nimmt uns die Überdachung den vorher offenen Blick auf den Himmel. Da unsere Nachbarn weiterhin sehr starke Raucher sind, kann durch die Überdachung der Rauch nur noch an den seitlichen Öffnungen entweichen, was zur Folge hat, dass die Fenster der Kinderzimmer im 1. OG am Abend und am Tag nur bedingt geöffnet werden können.
Hier meine konkreten Fragen:
1. Wie groß muss bei einer Doppelhaushälfte der Abstand einer Terrassen-Überdachung zum Nachbargrundstück sein?
2. Wie groß muss der Abstand einer Überdachung zum Nachbargrundstück sein, wenn diese überbaut und wohnraumähnlich genutzt wird?
3. Kann ich den Rückbau der Überdachung fordern und besteht eine realistische Chance diese Forderung per Gerichtsverfahren umzusetzen?
4. Kann sich der Nachbar auf Bestandsschutz berufen?
5. Welche Paragraphen finden Anwendung?