Gehweg beschädigt - Wer haftet?

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E

Egberto

Eine Versicherung haftet grundsätzlich für die Fehler des Versicherungsnehmers. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit dürfte eher nicht vorliegen.
 
N

NatureSys

Da bin ich nicht ganz der gleichen Meinung. Es könnte durchaus als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden.
 
G

guckuck2

Die Anfrage bei der Versicherung wird es klären.
Wer mit Planierraupen und 40 Tönner über Gehwege fährt, kann sich denken, was passieren wird.
 
M

Mottenhausen

40 Tönner über Gehwege fährt, kann sich denken, was passieren wird.
sehe ich anders. Bei einem Gehweg macht eine Unterscheidung zwischen halb-kaputt, dreiviertel-kaputt und komplett-kaputt einfach keinen Sinn. Ich vermute aus rechtlicher Sicht gibts hier nur zwei definierte Zustände: "ganz" und "kaputt". Da er nachweislich (Fotos) bereits vorher kaputt war, ist durch das Befahren kein weiterer Schaden entstanden. Die Gemeinde wird die Sanierung wohl selbst tragen müssen, kann das Projekt aber ausufern lassen und sich ggf. über Anwohnerbeteiligung wieder etwas zurück holen, was am Ende teurer kommt, als wenn ihr den Fußweg selbst schnell neu machen lasst, bevor es alles eskaliert.

Mein Vorschlag wäre: gar nicht lang fackeln: Schuttcontainer, alles rein, Bautrupp Bulgaren, abrütteln & Pflastern. So schnell wie möglich, bevor noch detaillierte Ansprüche seitens der Gemeinde formuliert werden.
 
T

Trademark

Nur wird der Trupp Bulgaren vermutlich keine zertifizierte Baufirma sein. Da hat die Gemeinde anscheinend schon detaillierte Ansprüche formuliert. Vielleicht mal versuchen herauszufinden um welche Summe es dabei geht?
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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